Huhu, ich hab ne Frage..und zwar bekomme ich mein zweites Kind Ende September/Anfang Oktober. Beim ersten Kind war es nie ein Thema das mein Partner auch Elternzeit nimmt/Elterngeld bekommt.
Nun ist es so das mein Partner gerne die ersten 2 Monate nach Geburt, wo ich dementsprechend noch im Mutterschutz bin und sogesagt mein volles Gehalt bekomme, er sich Elternzeit nehmen möchte.
Im Internet steht das immer nur ein Elternteil, Elterngeld bekommen kann.
Ist es möglich das mein Partner die ersten 2 Monate Elterngeld bekommt und ich dann im Anschluss 12 Monate?
Beide Elternteile Elterngeld
Jein, du beziehst ja erst ab dem 3. Monat Elterngeld, weil du vorher noch im Mutterschutz bist. Das wird aber angerechnet, also hast du dann anschließend nur noch 10 Elterngeldmonate übrig, insgesamt bist du damit aber bis zum 1. Geburtstag des Kindes bezahlt in Elternzeit. Dein Partner kann aber die ersten zwei Monate parallel dazu Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen, das geht.
Vielen Dank! Genau das meinte ich! Habe mich mit den 12 Monaten nur verschrieben🙃
„ du beziehst ja erst ab dem 3. Monat Elterngeld, weil du vorher noch im Mutterschutz bist. “
Wieso wird das so oft geschrieben?
Elterngeld bekommt sie im Anschluss an die Mutterschutzfrist! Und zwar taggenau. Der Mutterschutz ist nie 2 Monate!
Mein Mann und ich haben zeitgleich 4 Monate lang Elterngeld bezogen 😉
Wo hast du denn das gelesen? Natürlich könnt ihr zeitgleich elterngeld beziehen.
Haben wir in LM 7 und 13 gemacht. Ihr habt zusammen 14 Monate Basiselterngeld, wie ihr die aufteilt, ist eure Sachen innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten.
„und ich dann im Anschluss 12 Monate“
Nein, im Anschluss an die ersten zwei Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld-/ Gehalt hast du noch 10 Monate Anspruch auf Basiselterngeld.
Dein Partner hat Anspruch auf Partnermonate, das sind 2 Monate. In Summe habt ihr also 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, die ihr verteilen könnt. Mindestens müssen jedoch 2 Monate beantragt werden. Diese müssen nicht zusammenhängend sein.
Die ersten beiden Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld werden als Basiselterngeldmonate berechnet, obwohl man als Mutter kein Elterngeld bezieht.
„ Dein Partner hat Anspruch auf Partnermonate, das sind 2 Monate.“
Ne, den haben beide zusammen.
Alleine, also on top zu den 12 Basismonaten, stehen einem Partnermonate nur zu, wenn man Alleinerziehend ist.
Stört dich die Formulierung?
Natürlich kann auch der Vater 12 Basiselterngeldmonate beantragen und die Mutter lediglich 2. Oder jeder 7 Monate, oder 8/6 Monate etc.