Tipps und Tricks bei Elterngeld / Elternzeit

Ich habe mal ein paar Fragen, da ich leider keine konkrete Antwort bisher finden konnte.
Auch das BEEG brachte uns dazu nicht weiter (https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/).

Annahme:
Unser Kind wird geboren am 01.11.2023. Die Mutter nimmt 24 Monate Elternzeit und bezieht 12 Monate Basiselterngeld.
Der Vater möchte je einen Monat Elterngeld beziehen und dazu auch jeweils parallel dazu Elternzeit nehmen.

Nach unserem jetzigen Kenntnisstand würde der Vater je einen Monat Urlaub des Jahresurlaubs "verlieren", wenn er diese "vollen" Monate nimmt.
Ebenso würde er in diesen "vollen" Monaten auch keine Rentenpunkte erhalten, da er in diesem Monat keinen Lohn/Gehalt bezieht.

Stimmt das?

Nächste Frage:
Wäre es theoretisch möglich die Elternzeit jeweils um einen Tag versetzt zu nehmen?
(Bspw. 2.11.2023 bis 01.12.2023 und 02.02.2024 bis 01.03.2023)

Laut BEEG bzw. auch diversen Internetseiten sollte es ja möglich sein die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufzuteilen und man muss für den Bezug von Elterngeld mind. 2 Monate nehmen.
Was man mit den oben genannten Zeiträume auch einhalten würde.

Der Vorteil wäre aufgrund des einen Arbeitstages in den jeweiligen Monaten:
Bei 30 Urlaubstagen pro Jahr würde man nicht 5 Urlaubstage "verlieren" und die Rentenpunkte würden nicht wegfallen für zwei Monate.
Ein Nachteil wäre die Anrechnung des jeweils einen Tages Arbeitslohns auf den jeweiligen Tag Elterngeld.

Wir würden uns über Hinweise oder Zustimmung freuen.
Danke!

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Hallo,

es stimmt, dass der Arbeitgeber anteilig den Urlaubsanspruch verringern kann, wenn dein Mann einen kompletten Kalendermonat in Elternzeit wäre. Das heißt, das Problem besteht nur, wenn euer Kind tatsächlich am Monatsersten zur Welt kommt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf den Elterngeldanspruch für den einen Tag zu verzichten, um sich den Urlaub zu sichern.
Zu den Rentenpunkten kann ich nichts sagen, es klingt aber plausibel.
Da Elterngeld und Elternzeit unabhängig voneinander sind, ist es kein Problem wenn die Zeiträume nicht übereinstimmen. Es müssen nur mindestens zwei komplette Monate sein, damit dein Mann einen Anspruch auf Elterngeld hat.

Bearbeitet von Nini283
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Edit weil auf dem falschen Dampfer.

Bearbeitet von onthebrightside
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So wie ich es kenne, verliert dein Mann pro Elterngeldmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Bei 2 Monaten Elternzeit und 30 Tage Urlaub wären das 2,5 Tage pro Monat, 5 insgesamt.

Dann habe ich es so verstanden, dass angekreuzt werden muss, wem die Rentenpunkte für die Elternzeit zuzuschreiben sind, also welchem Elternteil. Üblicherweise demjenigen Elternteil, der den Löwenanteil nimmt, also dir.

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Man sollte Elternzeit IMMER nach Lebensmonaten, nicht nach Kalendermonaten nehmen. Es sei denn ihr seit aus dem Elterngeldbezug schon raus, dann ist es egal.

Wir das Kind am 5.11. geboren, nimmt dein Mann also bitte nicht jeweils schon zum 1. des Monats Elternzeit, sondern erst am 5.

Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Deswegen kommt es zu keiner Anrechnung wenn dein Mann sich daran hält und Elternzeit nach Lebensmonaten nimmt.
Würde dein Mann dagegen z.B. Elternzeit vom 1.12. bis 31.1. nehmen, wird ihm das Elterngeld für den Lebensmonat 5.11.-4.12. gekürzt und auch noch einmal für den Lebensmonat 5.01.-4.02.

Urlaub kann nur für volle KALENDERmonate gekürzt werden. Auch deswegen bitte nicht schon am 1. Elternzeit beantragen, sondern in dem Fall erst ab dem 5. Somit wird, solange euer Kind nicht am 1. kommt und dein Mann die zwei Monate aufsplittet, gar kein Urlaub gekürzt.

Rentenpunkte hingegen berechnen sich nach dem Gehalt und nicht nach Monaten. Dahingehend ist es also völlig egal, wann dein Mann Elternzeit nimmt. Es fehlen ihm immer 2 Monate Gehalt, die seine Rente (äußerst minimal) verringern. Wenn du willst, kannst du 2 Monate deiner Erziehungszeit auf ihn übertragen. Das kannst du mit dem Formular V800 der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Achtung: man kann den Antrag nur 2 oder 3 Monate rückwirkend stellen, im Übrigen nur für die Zukunft. Ihr müsst euch also kurz nach der Geburt bereits entscheiden wie viele Monate ihr deinem Mann übertragen wollt.
Da ihr allerdings parallel Elternzeit nehmen wollt und du - so vermute ich zumindest - hinterher in Teilzeit wieder einsteigen willst, macht es wenig Sinn, die Punkte deinem Mann zu übertragen. Ausnahme: du verdienst in Teilzeit deutlich mehr als dein Mann.

Bearbeitet von Inaktiv
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Nochmal zu den Rentenpunkten:

Ein Punkt ist derzeit 36,70 Euro wert. So viel Rente erwirbt man, wenn man ein Jahr das durchschnittliche Entgelt in Deutschland verdient. Das Durchschnittsentgelt liegt derzeit bei 41.541 Euro.

36,70 Euro / 12 = 3,06 Euro.

Dein Mann verliert bei einem Durchschnittsverdienst durch 2 Monate Elternzeit also 6,12 Euro an späterer Rente pro Monat. Pro Jahr 73,44. Ob das viel oder wenig ist, und ob du deswegen Erziehungszeiten auf deinen Mann übertragen solltest, könnt nur ihr selbst entscheiden.

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Hallo Anna,

das mit der Rente stimmt so leider nicht ganz.

Wenn man einen Tag im Kalendermonat gearbeitet hat gilt dieser Monat als teilweise belegt und man bekommt den Monat bei der Rente normal zugerechnet.

Wenn man einen kompletten Monat nicht belegt hat, zählt dies als "Lücke" und nicht anrechnungsfähiger Monat bei Wartezeit etc.

Bei der Frau gibt es Kindererziehungszeiten statt dieser fehlenden Monate und man bekommt den durchschnittlichen Rentenpunkt pro Monat.
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Prinzipiell ging es mir bei den Fragen darum, ob man die Elternzeit "einfach" um einen Tag verschieben kann, um so diese verschiedenen Nachteile einer Geburt am Monats-Ersten auszugleichen.

was mir eine Freundin gesagt hat:
"Genauso blöd ist auch der 31. als Geburtstag, da der Folgemonat meist nur 30 Tage hat und man dann auch einen kompletten Kalendermonat nicht arbeiten würde."
Das konnte ich aber nicht 100% nachvollziehen..