Hilfe!! Steuerklassenwechsel vor Geburt

Hallo Zusammen

Ich bekomme voraussichtlich Ende August mein erstes Kind, bin mir aber unsicher, wie mein Mann und ich den Steuerklassenwechsel durchführen sollen.
Einige sagen 4,4 andere sagen 5,3.
Wir verdienen ungefähr gleich und ich gehe dann 2 Jahre in Elternzeit.

Welche Steuerklassen sollen wir beantragen, um möglichst nichts zurück zahlen zu müssen

Danke für eure Hilfe!!!!

Welche Steuerklassen?

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Mh das mit dem zurück zuzahlen ist nicht der Punkt . Für die Zeit der Mutterschutz Zahlung ist es am klügsten das frau drei Monate vorher mindestens die gute Steuer Klasse bekommt, weil man ja genau das Geld was man netto bekommt auch dann dort weiter bekommt. . Dann, wenn Frau in Mutterschutz, wechseln auf Mann 3. Dann habt ihr das höchst Möglichste Einkommen zu der Zeit. Legt euch halt nen bissl was an Geld zurück. Die Entgeltersatzleistungen werden so oder so zum Jahresende mit versteuert.
So sind wir immer am besten gefahren.

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In der Konstellation muss - auf ein ganzes Jahr gesehen - man aber auf jeden Fall was zurück zahlen. Denn in SK3 hat der Mann ohne Einkommen in der SK5 zu wenig Steuern gezahlt und dann kommt ja noch der Progressionsvorbehalt vom EG dazu (das ist ansonsten steuerfrei).

Da die TE aber erst im August das Kind bekommt, dürften für das Jahr keine Nachzahlungen anfallen, sondern eher Rückzahlungen, da sie ja mind. 7 Monate voll Steuern gezahlt hat und dann 5 nicht. Sie hat also vermutlich aufs Jahr 2023 schon zu viele Steuern voraus gezahlt für das Jahreseinkommen.

@TE: Was hattet ihr denn jetzt vorher für eine Kombination? Du 3 für mehr EG und dein Mann 5?

Aus meiner Sicht ist für 2024 die beste Kombination 4/4, wenn. das Ziel ist keine Nachzahlung leisten zu müssen.

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Ja da hast du Recht! Aber das einzige was ich zu Bedenken gebe ist tatsächlich das Geld in der Mutterschutz Zeit, dass man bekommt.

Die Frage ist ( und das habe ich nie ausgerechnet 😃):
Hat man am Ende mehr wenn man rechtzeitig Steuerklasse 3/5 mit drei für die Frau macht und dann bei Mutterschutz wieder zurück tauscht . Dann hat Frau mehr Elterngeld und mehr Mutterschutz Geld . Ja man zahlt steuern nach. Zahlt man aber womöglich doch mit 4/4 auch wenn das Elterngeld und Mutterschutz Geld drauf kommt, nur halt weniger

Natürlich kann man auch vorher 3 für die Frau haben und dann auf 4/4 tauschen, klar

Bearbeitet von Klara1
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Dann 4/4, insbesondere für die Zeit des Elterngeldbezugs, da dieses steuerprogressiv wirkt.

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An eurer Stelle würde ich bei 4/4 bleiben.

Wir hatten auch ungefähr das gleiche Einkommen als ich in Elternzeit ging und wir hatten sogar eine Recht hohe Steuer-Erstattung für das Elternzeitjahr. (Wir haben nur dieses eine Kind)

Ein Kollege meines Mannes, Kind wurde im gleichen Jahr wie unsere Tochter geboren, er und seine Frau verdienten auch ungefähr gleich, hatten auf 3(er)/5(sie) gewechselt während der Elternzeit um das Einkommen für die Zeit des Elterngeldbezugs zu erhöhen. Er hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung, dem er unterhaltspflichtig ist und gemeinsam hatten sie bereits eine Tochter. Das höhere zur Verfügung stehende Einkommen während des Elterngeldbezugs rächte sich mit einer nicht niedrigen Steuernachzahlung.

Ich kann die Beweggründe für die 3/5 durchaus verstehen, würde aber dennoch eher in 4/4, ggf 4/4 mit Faktor bleiben, um nicht be Steuerbescheid eine böse Überraschung zu erleben.

Es kommt sicher auch noch Mal drauf an, wie hoch die Werbungskosten sind, die man geltend machen kann sowie weitere Ausgaben, die man bei der Steuererklärung abziehen kann.
Wenn aber wie bei uns,.und auch beim Kollegen meines Mannes, der Arbeitsweg unter 2 km zu Fuß ist, keine Kinderbetreuungskosten anfallen, weil der Arbeitgeber den kigabeitrag übernimmt und nur die wenigen haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Mietnebenkostenabrechnung ansetzen kann, dann mindert sich die zu zahlende Steuer nicht großartig 🥴

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An dem es mittleren Absatz kann einiges nicht stimmen: Um mehr des EG zu bekommen muss man die SK während der Schwangerschaft ändern oder besser noch davor, wenn man während der EZ die SK wechselt hat das natürlich keinen Einfluss auf das EG.
Und „rächen“ kann sich da auch nichts durch eine Nachzahlung, denn die Steuerlast wäre immer die selbe gewesen. Das wäre in Summe einfach aufs gleiche raus gekommen.

Wichtig dafür, ob man im Jahr der Geburt nachzahlen muss oder eine Rückzahlung bekommt ist oft einfach der genaue Geburtstermin und wie viele Steuern man in dem Jahr schon gezahlt hat. Jemand der in der zweiten Jahreshälfte das Kind bekommt und schon ½ Jahr normal Steuern gezahlt hat, wird eher eine Rückzahlung bekommen. Jemand der in der ersten Jahreshälfte Geburtstermin hat wird eher nachzahlen müssen, weil noch wenige Steuern gezahlt wurden und der Progessionsvorbehalt mehr rein haut.

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Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass die Familie ein höheres Elterngeld haben wolltet sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs höchstmöglich haben wollte - also der Mann mit Steuerklasse 3 keine/kaum Abzüge hat, um das gesamtverfügbare Einkommen aus Gehalt und Elterngeld der Mutter "zu Optimieren".

Durch die niedrigen Vorauszahlungen durch Klasse 3 in Verbindung mit dem unter Progressionsvorbehalt stehenden Elterngeld kam es dann zur Nachzahlung.

Bearbeitet von honigblume15285
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