Elterngeld - Wieviel darf man dazu verdienen?

Hi zusammen,

ich bin aktuell in normaler Elternzeit und arbeite nicht. Ich überlege aber, meine selbstständige Tätigkeit zum Teil nach Bedarf ab und zu mal wieder aufzunehmen.
Irgendwie steig ich nicht durch, wieviel ich dazu verdienen kann bzw. wieviel mir abgezogen wird bzw. was sich überhaupt lohnt...
Ich hab verstanden dass ich nur 30 Std. arbeiten darf, aber inwiefern das gegengerechnet wird, hab ich noch nicht verstanden...

Kennt sich da jemand aus? Danke!!

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Du darfst 32 Stunden bei teilzeit in elternzeit arbeiten. Bei einem Arbeitgeber - das hat mit einer Selbstständigkeit dann wenig zu tun.

Bei elterngeld wird jedes Einkommen berücksichtigt und führt zu Abzügen. So oder so hättest du aber mehr Geld als vorher, nur eben weniger elterngeld.

Bei elterngeld+ (1 Monat basiselterngeld = 2 Monate EG+), was die Hälfte des basiselterngeldes ist, kannst du ca. 50% deines vorherigen Gehaltes verdienen. Daher kann man dir jetzt hier keine konkrete Summe oder stundenanzahl sagen, bis wann du arbeiten kannst.

Ajd der seite familienportal.de ist aber ein rechner.

Bearbeitet von ElterngeldAO
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Ich verstehe das grundsätzliche System nicht. Wenn doch alles angerechnet wird, dann kann ich doch nur dann mehr als das Elterngeld haben, wenn ich in meinem Job so viele Stunden mache, dass ich auf mehr als das Elterngeld an Gehalt komme, also eben mehr als 67% (oder sind Elterngeld 65%?) von vorher, sofern man keinen Jobwechseö o.ä. im Bemesseungszeitraum hatte?
32h sind aber wohl bei den meiste ca 80%. Dann kann man doch auch gleich einfach Brückenteilzeit oder normale Teilzeit machen (falls einem dabei eine Vollzeitoption nicht flöten geht) ohne Elterngeld zu beantragen, weil es einem sowieso nichts bringt?
Wo ist mein Denkfehler?

Bearbeitet von Yosan123
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In teilzeit in elternzeit ist man unkündbar und hat einen Anspruch auf seinen vollzeit Job später.

Und vor allem sind die 32 Stunden auf die Zeit gedacht, wo man kein elterngeld mehr bezieht. Denn du kannst drei Jahre elternzeit nehmen, aber keine 3 Jahre elterngeld beziehen. Sprich über ein Jahr kannst du weiterhin teilzeit in elternzeit machen mit flexibler stundenanzahl (flexibler als bei Brückenteilzeit übrigens - jederzeit innerhalb von 7 Wochen ist die stundenzahl möglich zu ändern. Bei brückenteilzeit nicht) und kannst nicht gekündigt werden.

Wenn du Kinderbetreuung sicher stellen kannst, ist es natürlich lukrativer zu arbeiten als eben nicht. Basiselterngeld ist ja dazu gedacht, dass es eben den Lohn abfängt, da ein Elternteil für gewöhnlich keine 32 Stunden arbeiten könnte im 1. Lebensjahr.

Und da es eben eine lohnersatzleistung ist, sinkt es natürlich, wenn du Lohn erhälst, weil du eben keinen lohnersatz dann brauchst.

Ich habe seit sie 10 Monate alt ist, EG+ und arbeite 10 Stunden die woche. Mehr würde ich auch wirklich nicht schaffen. Von daher verstehe ich deinen Ansatz irgendwie nicht.
Bei mir bedeuten die 10 Stunden übrigens, dass EG+ und mein Lohn wieder das gleiche wie Basiselterngeld ist und ich somit länger das gleiche Geld zu Verfügung habe, denn die Krippe startet erst, wenn sie 15 Monate alt ist.

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