Hallo Zusammen,
Meine Schwiegermutter ist seit einigen Jahren in Altersrente, arbeitet aber nebenher in der Schulküche einer Grundschule. Früher gab es ja eine Hinzuverdienstgrenze für Rentner, deshalb wurde der Lohn auf den damals gültigen Minijobsatz von 450 Euro festgelegt. Allerdings arbeitet sie so viel, dass ihr Lohn deutlich unter Mindestlohn liegt, nämlich nur bei knapp 9 Euro.
Mich stört es, dass die Gemeinde eine ältere Dame so abzockt. Sie bekommt ständig Lob und die Aussage zu hören, dass sie den Job hoffentlich noch so lange wie möglich machen kann.
Ich möchte nun mit ihr zur zuständigen Personalerin gehen und verlangen, dass sie zumindest den Mindestlohn bekommt. Damit würde sie aber deutlich über dem aktuellen Minijobsatz, etwa bei 650 Euro rauskommen. Die Stunden zu reduzieren wird nicht möglich sein, da die Gemeinde für so wenige Stunden niemand finden wird der einspringt. Meine Schwiegermutter liebt diesen Job und möchte ihn auch nicht aufgeben obwohl sie auch ohne mit ihrer Rente zurecht kommen würde.
Würde es sich für sie steuerlich sehr negativ auswirken etwas über dem Minijobsatz zu verdienen?
Hinzuverdienst während Rente
Wenn sie die Regelaltersrente erhält, dann darf sie mittlerweile unbegrenzt dazuverdienen.
Seit Anfang diesen Jahres darf sie auch bei vorgezogener Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, die Grenzen gibt es nur noch bei der Erwerbsminderungsrente.
Leider kann ich das nicht beurteilen.
Finde es gut, dass ihr das macht und du ihr hilfst.
Ich habe keine Ahnung ob das was hilft und mit der Rente kompatibel ist: es gibt auch Midi-Jobs. Vielleicht geht das?
Sonst bleibt wohl nur zu reduzieren, dass sie auf 520 € kommt mit entsprechenden Stunden.
Wenn ihr es genau nehmen wollt, müssen sie ihr auch nachzahlen. Das könntet ihr auch noch prüfen.
Alles Gute!
Theoretisch darf sie hinzuverdienen, so viel sie will. Es muss natürlich oberhalb der 520€ versteuert werden, wie viel, kann keiner von uns sagen, ohne die Rente und sonstige Einnahmen der Dame zu kennen.
Ich bin allerdings sehr sicher, dass sie mit 650€ versteuertem Zusatzeinkommen deutlich mehr übrig haben wird, als mit 450€ unversteuertem Einkommen.
Sie muss von dem Einkommen zusätzlich Krankenkassenbeiträge zahlen, aber auch das wird sich im Rahmen halten. Bei einem insgesamt immer noch eher geringen Zuverdienst sind die Abgaben in der Regel überschaubar. Es kann je nach konkretem Fall höchstens sein, dass sie Netto ca. im Bereich der 520€ landet. Eine Kombination aus Lohnerhöhung auf Mindestlohnniveau und Reduzierung der Arbeitszeit, dass sie auf 520€ landet, hätte für sie definitiv insgesamt den besten "Wirkungsgrad". Wenn sie allerdings Spaß an der Arbeit hat, ist eine reine Anpassung auf Mindestlohn bei gleicher Arbeitszeit immer noch deutlich besser, als nichts zu tun! Bedenke auch, dass der Arbeitgeber mit der Unterschreitung des Mindestlohnes eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit teils empfindlichen Strafen besetzt ist. Wie die Userin über mir schon schrieb, muss der Lohn sogar nachgezahlt werden! Auf keinen Fall einfach abspeisen lassen!
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Da sie alleine für die Essensausgabe und das Aufräumen verantwortlich ist wird es nicht möglich sein die Stunden zu reduzieren.
Weißt du wie lange sie rückwirkend die Anpassung auf den Mindestlohn fordern kann?
Bis zu drei Jahre kann sie rückwirkend einfordern. Da der Mindestlohn ja schon etwas länger über 9€ liegt, dürfte da etwas Geld zusammenkommen. Da wird es sich im Zweifel lohnen, einen Anwalt einzuschalten, falls der Arbeitgeber sich querstellt.
Es wird sich für sie vermutlich finanziell lohnen, denn selbst wenn sie dann Sozialabgaben und Steuern zahlen muss, zahlt sie von diesem Gehalt nicht in die Rentenversicherung ein, es sei denn sie möchte das. Außerdem fällt kein Beitrag in der Arbeitslosenversicherung an, wenn sie das gesetzliche Regelrentenalter erreicht hat. Die restlichen Beiträge sind so gering, dass sie netto über 450 Euro liegen dürfte. Im Minibereich fällt ja sowieso ein geringerer Beitrag an als normal.
Ich finde es toll, dass du deine Schwiegermutter da unterstützt und sehe es auch so, dass es eine Frechheit ist, dass die Gemeinde sie unter dem Mindestlohn beschäftigt.
Zur zu verdienstgrenze hast du ja schon infors bekommen.
Ich hatte ein ähnliches Thema gerade mit einer Bekannten. Sie war letztendlich beim Anwalt, ihr wurde da gesagt, dass sie den Mindestlohn rückwirkend für 3 Jahre fordern kann.
Schau mal hier, dass ist sogar von unserem Arbeitsrechtsanwalt, bei dem sie damals war.
https://www.ra-poeppel.de/rueckwirkende-geltendmachung-von-lohnzahlungen-aktuelle-entscheidung-des-bag/
Lässt euch ggf nochmal anwaltlich beraten und genau erklären, wie ihr vorgehen müsst.
Es freut mich zu lesen, dass es keine Verdienstgrenze mehr gibt - wieder was gelernt hier
Ich würde mich auch anwaltlich beraten lassen, vor allem wegen der Rückforderung. Und bitte schreckt nicht zurück, den AG zu konfrontieren. Deine Schwiegermutter hat sicher einen Top-Job gemacht, der Mindestlohn, auch rückwirkend, steht ihr absolut zu und sie muss sich auch keine Sorgen über Konsequenzen machen, denn sie zeigt nur klare Grenzen und sie ist im Recht!
Alles Gute!