Hallo Ihr Lieben,
ich verzweifele gerade ein wenig:
Mein volljähriger Sohn hat nach erfolgreichem Abschluss der 12. Klasse (gymnasiale Oberstufe) die Schule verlassen und macht gerade ein sogenanntes gelenktes, berufsorientiertes Praktikum, was nach einem Jahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife gewertet wird. Damit hat er dann die für seinen Traumberuf notwendige Hochschulzugangsberechtigung. Soweit so gut.
Nun braucht er aber für alle möglichen Stellen (Familienhaftpflicht, Öffis, Kindergeld, Halbwaisenrente) eine Bescheinigung, dass er sich in einer Ausbildung befindet und da stehe ich auf dem Schlauch (er sowieso ;)). Der Praktikumsgeber kann ihm zwar bestätigen, dass er ein Praktikum macht, aber da das Praktikum ja per se keine Ausbildung ist und kein Bundesfreiwilligendienst und kein soziales / ökologisches Jahr, frage ich mich, ob und wer ihm die Ausbildung bestätigt.
Söhnchens ehemalige Schule vielleicht (da erreiche ich wegen Ferien die nächsten Wochen niemand) oder eine ganz andere Stelle?
Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung (oder googelt besser als ich).
Danke und Grüsse
BiDi
Gelenktes, berufsorientiertes Praktikum: Schulausbildung?
Ich vermute mal, er hat eine Berufsschule "verlassen"? Und das Praktikum gehört zu dem Zeugnis, dass er erhalten hat ? Wenn die Kombi so ist, dann ist die Schule zuständig.
NRW ? Dann fahre morgen Vormittag zur Schule, die ist nämlich in der letzten Ferienwoche wieder besetzt, und frag nach. Telefonisch wird es noch nicht klappen, da musst du auf den regulären Schulbetrieb warten.
Nein, wie geschrieben, er hat ein Gymnasium nach der 12.Klasse verlassen. Damit hat er den schulischen Teil der Fachhochschulreife und macht jetzt per Praktikum den praktischen Teil.
Grüsse
BiDi
Die meisten Berufskollegs haben eine gymnasiale Oberstufe,.....
Ich würde es an der Schule versuchen, die sollten zumindest wissen, wer zuständig ist, wenn sie es nicht sind.
Ich würde eine Kopie von seinem Praktikumsvertrag oder eben die angebotene Bestätigung seines Arbeitgebers einreichen.
Hallo,
Die Schule ist dafür nicht zuständig.
Du kannst eben nur die Praltikumsbestätigung schicken - mit Pech wird das dann nicht als Ausbildung anerkannt (weil es eben auch keine ist), sollte aber zumindest einem Freuwilligendienst gleichgestellt werden.
Alternativ einen Termin bei der Kindergeldstelle (oder wer auch immer das sehen will) machen und Sachverhalt persönlich erklären.
Viele Grüße
Soley