Hallo ihr lieben,
ich plane gerade meine Elternzeit, da ich ja auch meine Elternzeit bei meinem AG beantragen muss.
Das Problem ist, dass ich mich wirklich nicht fest binden möchte.
Wenn ich jetzt 2 Jahre angebe, gehe ich jedoch stark davon aus, dass ich sicherlich früher in Teilzeit arbeiten kann. - Man weiß ja nie
Wenn ich jetzt 1 Jahr angebe, habe ich angst, dass es viel zu kurz ist, ich aber dann arbeiten MUSS, da ich 1 Jahr Elternzeit bei meinem AG beantragt habe.
Wie flexibel kann man da sein?
Versteht mich nicht falsch. Ich habe leider kein gutes Verhältnis zu meinem AG, seit ich schwanger wurde (Und nein. kein klassisches vor der Probezeit schwanger geworden - Thema) und möchte daher wissen, wie viel Machtspielraum ich rechtlich habe.
Fazit:
Kann mein AG, im Falle einer 1 Jahr beantragten Elternzeit, mit rechten mich nach 1 Jahr Elternzeit ins Büro reinbestellen, auch wenn ich um eine Verlängerung bitte?
Kann ich, im Falle einer 2 Jahre beantragten Elternzeit beim AG, früher beim AG die Arbeit anfangen? Oder geht das nur, wenn der AG nichts dagegen hat? Kann er von sich aus ein klares "Nein" sagen, bis die 2 Jahre um sind?
Kann ich rechtlich eine Verlängerung beantragen?
Ich habe mir überlegt 1,5 Jahre in Elternzeit zugehen aber möchte mich nur über meine Rechte belehren lassen.
Lieben Dank und Grüße,
31. ssh
Elternzeit und AG - Brauche Rat
Ja, wenn.du nur 1 Jahr anmeldest, kann der AG dich am 1 Geburtstag einbestellen. Einer Verlängerung muss er nicht zustimmen. Fa nützt auch kein Rechtsanwalt was.
Warum meldest du nicht 2 Jahre Ez an und beantragst im 2 Jahr Teilzeit in Ez?
Bei 2 Jahren habe ich angst, dass wenn ich dann wieder im 2. Jahr in Teilzeit arbeiten gehen möchte, dass mein AG das verweigern kann, weil er mit 2 Jahren gerechnet hat.
Oder wie meinst du das mit Beantragen? Muss ich das dann schon vorher dem AG sagen, dass ich in TZ arbeiten möchte?
Habt ihr über 15 Mitarbeiter?
Dann ist es am sinnvollsten 2 Jahre anzumelden und dann, wenn du bereit bist, teilzeit in Elternzeit zu beantragen.
Das kann nicht abgelehnt werden, sofern u.a. Ihr über 15 Mitarbeiter seid.
Wenn du nur 1 Jahr angibst, muss der AG keiner Verlängerung zustimmen und kann dich einbestellen nach einem Jahr.
Du kannst übrigens auch 1.5 Jahre beantragen oder 1 jahr und 1 Monat.. Oder 2 Jahre und 4 Monate..
Genau. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit 500+ MA. Aber es lebt dich wie ein Familienunternehmen aus.
Ich denke 1,5 Jahre wären optimal.
Danke dir
Dann würde ich 2 Jahre nehmen und direkt beim beantragen darauf hinweisen, dass du teilzeit in elternzeit in Erwägung ziehst.
Die teilzeit selbst kannst du dann mit 2 Monaten Vorlauf beantragen.
Sonst musst du nach 1.5 Jahren wieder vollzeit arbeiten. Bei Teilzeit in elternzeit sind es mind. 15 und maximal 32.