Auswirkung von Elternzeit/Teilzeitarbeit wg Kindererziehung auf Pension

Hallo,
Ich habe eine Frage, vllt kennt sich da jemand aus oder kann mir ansonsten eine Beratungsstelle nennen, an die man sich als Beamtin mit solchen Anliegen wenden kann (ist ja oft etwas anders als bei Angestellten).

Von Freundinnen höre ich, dass sie oft drei Jahre Elternzeit anmelden, auch wenn klar ist dass sie im 2. und/oder 3. Lebensjahr wieder (Teilzeit u32Stnd) arbeiten. Nicht nur wegen Kündigungsschutz, Flexibilität usw sondern auch weil sie dann Rentenpunkte sammeln wie vor der Elternzeit (wo zumeist Vollzeit gearbeitet wurde). So hat es mir zumindest eine Freundin erklärt. Beim googlen hab ich auf die Schnelle nur was zu Kindererziehungszeiten gefunden, die offenbar unabhängig von der Elternzeit sind und wo einem Elternteil bis 3 Jahre angerechnet werden können - also etwas anders als von meiner Freundin erklärt.

Aber Wie auch immer, meine Frage ist eigl ob sich jemand mit Pension und Elternzeit bzw Teilzeit wg Kindern auskennt. Habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet, werde dann ca 50% arbeiten und ab dem 3. Geburtstag wahrscheinlich erstmal 70-80%. Teilzeit mindert ja die Pensionsansprüche vermutlich, ist ja auch nachvollziehbar. Habe ich irgendeinen Vorteil davon, für das 3. Lebensjahr meines Kindes noch Elternzeit anzumelden? Weil ich dann für die Pension mehr zählt als nur die 50%-Bezüge? Oder gibt es davon unabhängig sowas wie die Kinderererziehungszeiten bei Beamt*innen auch ?

Danke!

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„Teilzeit mindert ja die Pensionsansprüche vermutlich, ist ja auch nachvollziehbar“


Jap. Bei Vollzeit erwirbt man 1,79% pro Jahr, bei Teilzeit entsprechend geringer

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Also man bekommt als regulärer Arbeitnehmer pro Kind für 3 Jahre jeweils 1 Rentenpunkt, auch wenn man gar nicht arbeitet. Ein Rentenpunkt zählt so, als hättest du ca. 45.000€ verdient, also etwa 3800€ brutto/Monat. Die Punkte bekommst du auch unabhängig davon, wie viel Elternzeit du anmeldest.

Du kannst pro Jahr maximal 2 Punkte sammeln, d.h. wenn du Teilzeit arbeitest in den ersten drei Jahren bekommst du für das Jahr eben 1,5 Punkte oder so, je nach Verdienst. Nur mehr als 3800€ verdienen während der Elternzeit würde dann wegen der Deckelung nicht mehr Rente bringen.
So gilt es für deine Freundinnen im Angestelltenverhältnis.

Zu der Beamtenpension kenne ich mich nicht so aus, habe aber im Netz gefunden, dass ebenfalls 3 Jahre mit Zuschlägen angerechnet werden und Pension und Rente in der Hinsicht gleichgestellt sein sollten.

Bearbeitet von Imalya
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Hier geht es aber um die Beamtenpension, die sich etwas anders errechnet als die normale Rente.

Hat mit Rentenpunkten- und System nichts zu tun.

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Möglicherweise gibt es da Unterschiede.
Bei Landesbeamten in NRW wirkt sich die Elternzeit nicht positiv auf die Pensionsansprüche aus. Es zählt nur, wieviel Prozent du tatsächlich arbeitest.
Vor einigen Jahren war das wohl mal anders und ich kenne ein paar Kolleginnen, die bei Nachfrage sogar heute noch in der zuständigen Behörde die falsche Info bekommen haben, dass man durch Elternzeitanmeldung die Pensionsansprüche retten könne.