Mitteilung Arbeitgeber und Auslegung des MuSchuGs

Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade etwas im Zwiespalt und mich würden mal eure Meinungen interessieren.

Ich bin im September 22 schwanger geworden und hab meinem AG bereits Ende der 11. Woche meine Schwangerschaft mitgeteilt, da der 1. US positiv gelaufen ist und ich bis zur klassischen 12. Woche ohnehin keine Neuigkeiten mehr gehabt hätte. Die Schwangerschaft dauerte letztendlich nur bis zur 19. SSW, allerdings habe ich bis zu diesem Zeitpunkt bereits feststellen müssen, dass die Auslegung des MuSchuGs für mich eher negativ behaftet ist.

Hintergründe sind, dass ich freie Zeiteinteilung/Homeoffice habe, gerne nachts/frühmorgens arbeite, wenn ich nicht mehr schlafen kann (vorallem in der Schwangerschaft!!!) und an guten Tagen problemlos Überstunden machen kann/möchte, die ich an schlechten Tagen (Müdigkeit) wieder abbaue. Außerdem argumentiert mein AG, dass ich bedingt durch die freie Zeiteinteilung keinen Anspruch auf Freistellung für Untersuchungen habe. D.h. fallen Termine in die Arbeitszeit meines regulären Tagesablaufs, muss ich die Stunden entweder hintendran hängen oder als Freizeitausgleich/Überstundenabbau nehmen.
Genauer mag ich hier nicht eingehen, da ich gerne dort nach der Elternzeit weiter arbeiten möchte, daher auch nix drauf anlegen möchte. Mit Ausnahme der Personalabteilung hab ich ein super entspanntes Verhältnis zu meinem AG und will da auch niemandem etwas "böses".

Ich bin jetzt wieder schwanger und ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich das Problem nicht "umgehe" indem ich die Schwangerschaft erst spät mitteile. Einerseits aus genannten Gründen, andererseits auch etwas aus Selbstschutz, falls wieder was schief gehen sollte.
Jedoch ists auch etwas ungerecht meinem AG/meinen Kollegen gegenüber, wenn die Einarbeitungszeit in meine Themen/Projekte, die ich aktuell teils alleine bearbeite, sich entsprechend verkürzt, weil ich die Mitteilung rauszögere.

Was würdet ihr persönlich als spätesten vertretbaren Zeitpunkt für eine Mitteilung ansehen?

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Hallo meine Liebe,

erstmal mein Beileid zu deinem Verlust.

Aus deinem Text wird mir leider nicht so wirklich klar, was du möchtest. Arbeitest du in Vertrauensarbeitszeit oder werden Deine Stunden erfasst?
Möchtest du, dass Untersuchungstermine als Arbeitszeit gezählt werden oder nicht?

Ich kann meine Zeiten auch frei einteilen und habe die Vorsorgeuntersuchungen immer auf früh morgens oder späten Nachmittag gelegt, sodass es nicht in die Arbeitszeit fiel. War für mich aber auch vollkommen okay.
Ebenso habe ich an einigen Tagen mehr als 8,5 Stunden gearbeitet und an Anderen deutlich weniger. Weil es mir so besser passte, auch wenn es nicht mit dem MuSchG in Einklang steht. Ich erfasse aber auch normal meine Stunden nicht, sodass es für den AG keine Probleme nach sich zog.

Gesagt habe ich es in der 16. Woche, da ebenfalls vorher Verlust und da der erneute Ultraschall war. In der 30. Woche bekam ich dann ein ärztliches Beschäftigungsverbot.

Mein Ratschlag ist, auf Dich und Deinen Körper zu hören und es so zu machen, wie Du willst.

Für einen AG ist die SS und Vertretung doch deutlich besser zu planen als eine Kündigung mit 3 Monaten Frist plus Resturlaub. Zudem bist du nicht aus der Welt und kommst ja wieder.

Alles Gute

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Hi du,

danke dir für deine Antwort.
Ich hab minutengenaue Abrechnung. Ich möchte mir meine Arbeitszeit genauso einteilen können wie bisher auch. Ich hatte mit meinem Abteilungsleiter meine Optionen Ende letzten Jahres schon durchgekaut und wir sind nur drauf gekommen, dass es über eine Krankmeldung zu lösen gewesen wäre, ohne dass es eine zusätzliche Belastung für mich geworden wäre. Und irgendwie finde ich diese Option auch nicht wirklich "toll".

Durch die minutengenaue Abrechnung darf ich nicht mehr als 8,5h arbeiten. Sonst bekomme ich sofort eine auf den Deckel von der Personalabteilung. Das und die Tatsache, dass ich in der Regel zwischen 4 und 5 morgens zu arbeiten beginne, dadurch vormittags "Mittagspause" mache und meinen Tag einfach auch wesentlich besser planen kann.

Ich hab auch kein Problem damit zu arbeiten, nur damit, dass mein Tagesablauf sich so zusammenquetscht, dass ich Vorsorgetermine, Arbeitszeit und Ruhepause zu Mittag in einem deutlich geringerem Zeitrahmen unterbringen muss als ohne geltendes MuSchuG. Es ist ein tatsächlich auch ein kleines Luxusproblem, nur frage ich mich, obs mir nicht einfach besser damit geht, wenn ich an meinem bestehenden Tagesrhythmus nicht viel ändern muss.

Ich denke auch, dass mein AG evtl auch vorgewarnt ist, da sie ja wussen, dass es ein Wunschkind bei uns gewesen wäre. Trotzdem fühlt es sich für mich falsch an, wenn ich es "verheimliche".

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Naja, das betrifft ja Paragraphen, bei denen nicht viel Auslegungsspielraum ist. Dein Arbeitgeber riskiert hohe Bußgelder, wenn er Dich entgegen des MuschG arbeiten lässt. Insofern hast Du vermutlich nur die Möglichkeit, die Bekanntgabe der Schwangerschaft möglichst lange hinaus zu zögern, damit Du möglichst lange nach Deinen Bedürfnissen arbeiten kannst.