Minijob der Elterngeldstelle melden ?

Hallo zusammen,
Ich arbeite seit 3 Wochen auf 520-Euro Basis in meinem Beruf. Derzeit bin ich noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus.
Muss ich der Elterngeldstelle melden, dass ich einen Minijob ausführe ?

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Ja!
Auch wenn es nicht zu Anzügen vermutlich kommen wird, muss jegliche Aufnahme von bezahlter Tätigkeiten gemeldet werden.

Und zwar eigentlich bevor man diese beginnt.

Meistens gibt es ein Formular dafür auf der seite der familienkasse. Jedenfalls in Bayern.

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Ja dringend melden. Wie oben schon geschrieben sagt man normalerweise schon vor Beginn Bescheid. Ich habe einen Minijob und muss am Ende der Bezugszeit auch durch Gehaltsnachweise „beweisen“ dass ich nicht mehr verdient habe. Im Elterngeldbescheid steht glaub ich sogar irgendwo dass man Änderung immer mitteilen muss.

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Ja, von meinem Mann wurde schon vorab ein Formular verlangt, welche Wochenarbeitszeit er voraussichtlich hat, und wie viel er damit voraussichtlich verdient.

Da er ohnehin nur das Minimum an Elterngeld bekommt (300€ Basiselterngeld) weiß ich nicht, ob es sonst sogar Abzüge gegeben hätte.