Bemessungszeitraum EG bei Kleingewerbe Jahreswechsel - bitte um HILFE

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage bezüglich dem Elterngeld für unser zweites Kind und hoffe, mir kann, jemand helfen.

Kind 1 geboren Juli 2021
Elterngeld, bezogen bis Nov. 2022
Elternzeit bis Juli 2023
Arbeite seit März 2022 wieder in Teilzeit


Bin nun schwanger mit Kind 2, ET Mitte Februar 2024, somit beginnt der Mutterschutz Anfang Januar 2024.

Ich habe in 2022 ein Kleingewerbe angemeldet, sodass ich gehofft habe, bei Kind 2 wieder das gleiche Elterngeld zu bekommen wie bei Kind 1. nun habe ich aber gelesen, dass wohl das Jahr 2023 als Bemessungsgrundlage genommen werden würde, weil ich keinen Elterngeld mehr bezogen habe. Elterngeld habe ich nur bis November 2022 bezogen und war noch bis Juli 2023 in Elternzeit. Aber die Elternzeit spielt keine Rolle oder?
Es wäre sehr ärgerlich, da es noch passen würde, wenn der Mutterschutz in 2023 statt 2024 begonnen hätte, oder? Wenn ich das alles richtig verstehe, gibt es für 2023 keinen Verschiebungstatbestand?
Oder kann ich das doch noch irgendwie hinbekommen?


Danke und liebe Grüsse
Jasi

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Folgende Verschiebetatbestände (siehe Screenshot) gibt es. Da bei dir keiner in 2023 vorliegt, wird das Jahr 2023 als Grundlage genommen.

PS selbst wenn du in 2023 noch Elterngeld bezogen hättest, hätte es nichts geändert, da es nur bis zum 14. LM zählt.

Bearbeitet von Blume-007
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Lieben Dank für die Rückmeldung, habe ich mir leider schon gedacht. Es könnte sein, dass ich noch in ein Beschäftigungsverbot gehe, da ich meinen Job so nicht mehr lange ausführen kann. Würde dieses die Bemessungsgrundlage verschieben? Habe glaube ich so etwas gelesen...

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Korrektur: Es könnte auch sein, dass ich kein BV bekomme sondern langfristig krank geschrieben werde. Wenn wenn ich dann über die sechs Wochen hinaus komme, habe ich ja Einbußen beim Gehalt und ich habe gelesen, dass dann das Jahr bei Selbstständigkeit ausgeklammert werden kann. Kennt sich da jemand aus?