Elternzeit viele Fragen

Hallo liebe Community,

ich versuche das Konstrukt Elternzeit zu verstehen - gar nicht so einfach!

Die Elternzeitsache bei mir ist relativ klar: ich nehme 12 Monate ohne Arbeiten und 8 Monate möchte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Sind das 1 oder 2 Abschnitte dann?

Mein Mann möchte gerne den 1 Lebensmonat Elternzeit nehmen, im 4 & 5 Teilzeit in Elternzeit arbeiten und im 12-10 Lebensmonat Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Um wie viele Abschnitte handelt es sich dann hier?

Hintergrund meiner Frage ist, dass man nur 3 Abschnitte nehmen darf (nein, der AG ist nicht kulant ;) ) und das ja für 2 Jahre (Bindungszeitraum) sogar festgelegt werden muss VOR der Geburt...

Weiß einer Rat?

Danke :)

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Nein, Ez muss nicht vor der Geburt angemeldet werden. Sie muss eine Woche vor Beginn angemeldet werden.

Willst du z.B direkt nach dem Mutterschutz in Ez, musst du sie 1 Woche nach der Geburt anmelden.
Meldest du nur ein Jahr an, kann der AG einer Verlängerung wiedersprechen. Meldest du direkt 2 an uns willst dann verlängern, kann er dies nicht ablehnen.

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Es geht in dem Beispiel ja eigentlich um meinen Mann. Und da er den ersten Lebensmonat EZ nehmen möchte, hatte ich es so verstanden, dass er es 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss - für 2 Jahre verbindlich.

Mir geht es hauptsächlich darum, wann man von einem Abschnitt spricht - die gesetzliche Begrenzung liegt ja bei 3 (der Arbeitgeber kann mehr zustimmen, muss er aber nicht)

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Es ist ein Abschnitt.
Ein neuer beginnt, wenn du die elternzeit unterbrichst, was du bei Teilzeit in elternzeit, nicht tust.

Teilzeit in elternzeit musst du übrigens nicht direkt am Anfang mit beantragen sondern ca. 2 Monate bevor du damit starten möchtest.

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Bei deinem Mann sind es vermutlich 3 Abschnitte. Hier erklärt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812

Bei dir nur einer