Elternzeit erkrankt, nach Elternzeit weiter krankgeschrieben. Kündigung auf ärztlichen Rat.

Hallo.
Bei mir ist einiges passiert in der Elternzeit. Ich wurde wieder schwanger, hatte eine Fehlgeburt im April in der 11. Woche. Ist schon die zweite:-(
Seitdem habe ich mit Depressionen zu kämpfen. Mutter/Kind Kur wurde abgelehnt. Vor Ort endlich einen Psychater gefunden. Warte auf die Termine.
Elternzeit endet Ende September.
Fühle mich nicht in der Lage zur Arbeit zugehen. Neuer Arbeitsvertrag auch noch nicht unterschrieben.
Arbeitgeber weiss nichts vom gesundheitlichen Zustand.
Muss ich es ihm mitteilen?
Mein Hausarzt meinte ich könnte auch auf Ärztlichen Rat kündigen. Er würde mir ein Schreiben fertig machen damit ich keine Sperre bekomme.
Bekommt der Arbeitgeber das Schreiben vom Arbeitsamt mit dem Kündigen auf ärztlichen Rat? Oder soll ich mich lieber krankschreiben lassen und auf Kündigung vom AG warten?

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Warum genau solltest Du kündigen?

Und warum würdest Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Wegen Teilzeit? Irgendein Kontakt wird ja mit dem Arbeitgeber bestehen, vier Wochen vor dem eigentlich avisierten Wiederantritt der Arbeit. Fairerweise solltest Du ihm schon mitteilen, dass Du mutmaßlich erstmal AU sein wirst.

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Ja wir hatten Kontakt. Ich wollte nach der EZ Teilzeit anfangen zu arbeiten.
Bis da hatte ich auch eine Betreuung für unser Kind. Diese habe ich jetzt leider nicht mehr. Da die Oma ausfällt.
Dies hatte ich meinem AG mitgeteilt. Er meinte dann ich soll kündigen und durch die Sperre einen Kredit aufnehmen.
Bei dem Gespräch wusste ich noch nicht dass ich schwanger bin.
Danach hatte ich die Fehlgeburt. Nach der es mir nicht gut ging. Schlafstörungen, Angst mein Baby abzugeben, Müde, kaputt , Antriebswelle usw...
Habe mir Hilfe beim Hausarzt gesucht, da ich es alleine nicht hinbekommen habe.
Und jetzt hatte ich noch keinen Kontakt mehr mot dem AG.
Habe Angst, dass er denkt wenn ich dort jetzt hingehe und sage dass ich in 4 Wochen noch immer krank geschrieben bin, dass ich es vorsätzlich mache.
Hoffe es ist verständlich.

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Wenn du jetzt keine Kinderbetreuung mehr hast, bekommst du so oder so kein ALG1, egal wer kündigt.

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Wenn du auf ärztlichen Rat kündigst, dann informiert du das Arbeitsamt darüber und kündigst bei deinem Arbeitgeber. Das Arbeitsamt schickt dann dem Hausarzt ein Formular zum Ausfüllen.

Warum wurde die Mutter-Kind-Kur abgelehnt? Weil du zu krank bist? Du kannst über die Rentenversicherung eine psychosomatische Reha beantragen und das Kind mitnehmen.

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Die Mutter Kind Kur wurde abgelehnt, weil es bei mir akut ist. Ich soll zum Psychololgen und laut KK wollen sie es lieber stationär machen.
Warte jetzt auf die Termine beim Psychater. Damit wir schauen können wie es weiter geht. Ob stationär oder nicht. Danach schaut der Hausarzt ob er Widerspruch einlegen kann.

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Du kannst auch akut in eine psychosomatische Tagesklinik. Für das Kind bekommst du dann tagsüber eine Haushaltshilfe und ab späten Nachmittag bist du dann zu Hause. Das zählt als akutstationärer Aufenthalt. Der Hausarzt muss dich dazu einweisen.

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Hattest du denn jetzt schon 3 Jahre Elternzeit? Wenn nicht, dann könntest subside verlängern um den Arbeitsvertrag nicht zu verlieren.

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Nein, hatte ich nicht.
Dieses kommt aber nicht in Frage.

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Darf ich fragen warum? Vielleicht geht es dir später besser?

Du kannst halt auch gar nicht mehr fristgerecht kündigen und musste ohnehin auf das Entgegenkommen deines AG hoffen.

Bedenke, dass du in EZ sich weiterhin beitragsfrei krankenversichert bist. Könntest du ansonsten über deinen Mann familienversichert sein?

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Warum genau verlängerst du nicht einfach deine Elternzeit?