Hallo,
Eine Freundin ist in einer sehr verzwickten Lage.
Sie hat im Februar ihren Freund geheiratet, er hatte vorher eine Wohnung gekauft und damit auf dem Papier viele Schulden. Sie hat auf seine Konten außerdem keine Vollmacht. Auf dem gemeinsamen Konto befindet sich kein Geld, er hatte sein Konto noch nicht aufgelöst.
Das wollten sie erst machen wenn die Wohnung fertig gestellt wurde, der Einzug war für Oktober geplant.
Er ist nun unerwartet gestorben.
Sie ist Studentin in den letzten Zügen und beginnt im nächsten Jahr ihre Vollzeitstelle.
Wie läuft das nun ab? Sie wird das Erbe ausschlagen (müssen). Den Kredit kann sie sich nicht leisten, dieser wurde auch auf dein Gehalt zugeschnitten. Aufgrund der aktuellen Lage kann sie die Wohnung auch nur mit großem Verlust verkaufen. Diese wurde Ende 2021 gekauft… und mental möchte sie auch darin nicht leben.
Kann sie trotzdem die Bestattungskosten von seinem Konto erhalten, auch wenn sie das Erbe ausschlägt? Was muss sie alles zahlen? Nachdem sie noch kein Jahr verheiratet sind, bekommt sie auch keinerlei Unterstützung (Witwenrente etc)
Beerdigungskosten, wer zahlt?
Wenn Sie das Erbe ausschlägt, dann gibt es auch kein Geld für Sie von seinem Konto.
Gibt es Kinder? Eltern? Geschwister? Einen Ehevertrag?
In erster Linie wird das Geld aber für die Beerdigung verwendet werden.
Ja, aber direkt von seinem Konto.
Sie muss, auch wenn sie das Erbe aufschlägt, für die Beerdigung aufkommen.
Es wird geprüft, ob sie wirtschaftlich dazu in der Lage ist.
Das stimmt so nicht. Der Verstorbene muss seine Beerdigung selbst zahlen bzw. werden die Kosten dafür von seinem Vermögen abgezogen. er hat ja offenbar ein Konto auf dem Geld ist.
Das ist richtig. Wenn natürlich Geld da ist, zahlt er es selber.
Wenn sie das Erbe aufschlägt, kann sie natürlich auch nichts verkaufen.
Ich bin sicher, dass sich das Bestattungsinstitut auf eine Ratenzahlung einlassen wird.
Würde dort vorsprechen und von Anfang an klarstellen, dass die Bestattung so günstig wie möglich gehalten werden soll.
Hat der Mann noch anderweitige Familie? Vielleicht gibt es schon ein bestehendes Familiengrab, in dem er beerdigt werden könnte (evtl. Urne)?
Alles Gute!
Der Verstobene muss seine Beerdigungskosten erstmal selbst tragen. Klingt komisch, ist aber so.
Heißt: Wenn der Verstorbene noch ein eigenes Konto hat, auf dem Geld ist, dann muss von diesem Geld die Beerdigung gezahlt werden. I.d.R. kann man auch mit Bank und Beerdigungsinstitut klären, dass das Beerdigungsinstitut die Rechnung an die Bank schickt und die überweist das Geld vom Konto des verstorbenen.
Oft wird ja auch mit dem Tod nochmal Geld ausgezahlt, von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung o.ä. Da sollte sie mal die Unterlagen durchschauen und den Versicherungen den Totenschein senden und das Geld auf SEIN Konto überweisen lassen.
Zum Thema Erbe ausschlagen:
Das kann sie natürlich mache, ABER auch private Gegenstände sind Erbmasse. Sie darf also auch keine persönlichen Gegenstände als Erinnerung an sich nehmen.
Wenn die Eltern des Verstobenen das Erbe antreten, können sie ihr natürlich persönliche Gegenstände schenken. Aber einfach etwas nehmen käme einem Antritt des Erbes gleich.
Danke für die ausführliche Antwort.
Das wird sie dann mit dem Nachlass Gericht klären.
Weißt du was mit Gegenständen mit emotionalen Wert ist?
Fernseher usw alles was ggf Geld bringt wäre kein Thema zu überlassen
Du darfst gar nichts aus dem Erbe nehmen.
Sonst gilt es als angenommen.
Hallo,
du hast geschrieben, dass er 150.000 EUR angezahlt hat und der Kredit 450.000 EUR beträgt. Für wie viel könnte man die Wohnung verkaufen? Bist du sicher, dass es ein Verlust wäre, d.h. die Wohnung nur für 450.000 weg gehen würde? Ein Verkauf in Höhe von sagen wir mal 520.000 EUR bringt abzüglich des Kredits und der Nebenkosten durchaus noch einen Gewinn. Eigentlich sind die Immobilienpreise doch eher immer weiter gestiegen, sollte er sich so sehr verspekuliert haben, dass der Wert in so kurzer Zeit so extrem gesunken ist?
Zu beachten ist, dass neben der Ehefrau auch die Eltern erben, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Da hat er sich nicht verspekuliert. Man kann aktuell zum gleichen Preis die Wohnung nicht verkaufen, weil die Zinsen so stark gestiegen sind. Die Wohnung ist also nicht weniger wert, so lange man nicht gezwungen ist sie in einer schlechten Marktlage zu verkaufen. Aber diese schlechte Marktlage haben wir gerade, seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Preise nicht mehr gestiegen, im Bestfall stagnieren sie. Aber man kann aktuell einfach sehr schwer Immobilien verkaufen, die man zu einer teuren Zeit erworben hat und die mit den damals günstigen Kreditzinsen auch gut und sicher zu bezahlen waren.
Bei uns gehen Wohnungen aktuell total schlecht weg. Vor allem wurde diese Anlage noch mit einer Gas Heizung gebaut, der Verlust ist immens.
Bis das ganze Erbe abgewickelt ist und die Wohnung tatsächlich verkauft werden kann, vergeht einiges an Zeit. Sie hat dafür keine Rücklagen und ein finanzielles Risiko dass sie ggf selbst in die Insolvenz bringt.
Erst mal soll sie nur Dinge tun mit denen sie ausversehen das Erbe antritt.
Das mit den Eltern wird auch so ein Thema😅, die wohnen nicht mehr Deutschland.
Sie wird auch leider keine Rente von ihm bekommen.