Hallo zusammen,
ich arbeite seit Januar Teilzeit in Elternzeit. Meine Elternzeit läuft Ende September aus (ich habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht, mein Elterngeldbezug ist bereits ausgelaufen). Mein Arbeitgeber kam nun auf mich zu, ob ich meine Elternzeit um ein Jahr verlängern möchte oder in einen regulären Teilzeitvertrag wechseln möchte. Die meisten Vor- und Nachteile beider Optionen habe ich mir inzwischen angelesen.
Meine Frage bezieht sich konkret auf den Sachverhalt des Elterngeldes beim zweiten Kind. Das verstehe ich noch nicht ganz. Man kann ja unter gewissen Voraussetzungen beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind erhalten.
Ich möchte schon ein zweites Kind, nur eben nicht jetzt. Evtl. gehen wir das Thema zweites Kind Mitte nächsten Jahres an. Aktuell rechne ich nicht damit, dass ich zum Ablauf der 3 Jahre Elternzeit (September '24) schon ein zweites Kind haben werde.
Damit habe ich doch so oder so keine Chance, Elterngeld wie beim ersten Kind zu erhalten, oder? Der Entbindungstermin müsste noch innerhalb des 3. Jahres Elternzeit liegen, oder? Unabhängig davon, wann ein möglicher ET wäre: im Januar '24 würde ich mein 12. Teilzeitgehalt erhalten. Habe ich das richtig verstanden, dass es ab dem Moment egal ist, ob ich noch in EZ bin oder nicht, dann wird zur Errechnung des nächsten Elterngeldes mein Teilzeitgehalt herangezogen?
Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
weiter Teilzeit in Elternzeit oder "normale" Teilzeit, Elterngeld 2. Kind
Um das gleiche elterngeld wie beim ersten Kind zu bekommen, muss man sein 2. Kind innerhalb von 14 Monaten nach dem 1. Kind bekommen, denn man kann 14 Monate elterngeldbezug ausklammern.
Also du müsstest jetzt schon schwanger sein bzw. Dein Kind schon bald bekommen.
Ja, es wird so oder so dein Teilzeitgehalt herangezogen. Man bekommt aber einen geschwisterbonus, wenn das 1. Kind noch keine 3 ist von 10% (mind. 75 Euro).
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation/geschwisterbonus-wie-viel-elterngeld-bekomme-ich-wenn-ich-weitere-kinder-habe--124684
Zwecks teilzeit - ist ein brückenteilzeitvertrag gemeint? Denn würde ich dann bevorzugen statt meine Vollzeitstelle aufzugeben.
Danke für die Erklärung, jetzt wird es mir klarer .
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sind 12 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Ausgeklammert werden können, wenn sie denn in diesen Zeitraum fallen, die ersten 14 Monate eines Geschwisterkindes, in denen man im Elterngeld(-Plus) Bezug war.
Um ein ähnlich hohes Elterngeld zu erhalten, müsstest du wieder Vollzeit arbeiten oder eine deutliche Gehaltserhöhung haben.
Danke für die Erklärung
Der Vorteil der Teilzeit in Elternzeit würde in Deinem Fall den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld betreffen. Du könntest nämlich, wenn der Beginn des neuen Mutterschutzes in die Elternzeit fällt , diese beenden und dann den Zuschuss in Höhe des Entgelts vor der Geburt des ersten Kindes erhalten. Wenn Du normale Teilzeit hast, dann entfällt diese Option.
Um beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld, wie beim ersten zu bekommen dürfen beide Geburten länger als 14 Monate auseinander liegen, weil jeder Kalendermonat mit einem Tag Elterngeld (plus, da maximal die ersten 14 Lebensmonate), bzw. Mutterschaftsgeld aus der Berechnung ausgeklammert werden kann. Rein rechnerisch könnte Kind eins am 02.01 geboren sein und Kind zwei im Folgejahr bis zum 11.06., damit das gleiche Elterngeld (plus Geschwisterbonus) gezahlt wird.
Danke fürs erklären, jetzt bin ich schlauer
Hi, ich empfehle dir die Regelungen zu Brückenteilzeit durchzulesen. Danach solltest du wieder das Recht haben Vollzeit einzusteigen und verlierst deinen Vollzeitvertrag m.E. Nach nicht. Wäre die bessere Lösungen als jetzt schon auf einen festen Teilzeitvertrag zu gehen. VG