Ausklammern von Monaten bei Berechnung Elterngeld

Hallo.

Ich lese immer wieder mal davon, dass man für die Berechnung von Elterngeld Monate ausklammern kann.

Könnte mir das eventuell jemand auf unsere Situation kurz erklären? Ob das überhaupt für uns in Frage kommt.

Unsere kleine Maus ist Anfang Mai 2022 geboren. Ich habe die ersten 6 Lebensmonate Elterngeld bezogen. Im Anschluss hat mein Mann 6 Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeld genommen. Nun kommt das kleine Geschwisterchen voraussichtlich im November 2023.
Im Internet hieß es Einkommen von 11/22-10/23. Bei mir komplett Gehalt. Nur bei meinem Mann würden 11/22 bis 04/23 durch den EG-Bezug mit "0" eingehen.
Kann er diese Monate ausklammern? Habe etwas von 14 Monaten gelesen, die man ausklammern kann. Zählt das hier auch?

Mein Mann würde gern wieder 6 Monate Elternzeit nehmen. Aber bei der jetzigen groben Internetberechnung würde es geldlich überhaupt nicht passen.

Vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Antworten.

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Die ersten 14 Lebensmonate vom Kind können bei Elterngeld-(plus)Bezug ausgeklammert werden.

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Vielen Dank für die Antwort. Das hieße dann, dass ich - weil für mich Oktober 2022 bis September 2023 (MuSchu-Anfang ist im Oktober 2023) gelten - dass ich da auch ausklammern kann und sozusagen Februar 2022 nehmen (März 22 fing der MuSchu für die kleine an)?

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MuSchu ist bei K2 ab 10/23
MuSchu+EG K2 von 03/22 bis 10/22
Passt das so?

Bemessungszeitraum wäre dann 2/22 und 11/22-09/23

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Kann er ausklammern.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Diese Information hatte ich auch gelesen. Aber scheinbar fehlinterpretiert, weil hier im Forum immer wieder gesagt wird, dass der Abstand der Geschwister nicht mehr als 14 Monate sein darf, da sonst Monate mit Null eingehen. Nun sind unsere beiden 18 Monate auseinander. Das hatte mich dann irritiert...

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Aber er ist ja dann wieder arbeiten gegangen, oder? Das gilt für die, die nach dem EG Bezug noch weiter in EZ waren und kein Einkommen mehr hatten.

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