Schwangere Lehrerin Sachsen Schutz vor Corona

Hallo,

ich bin Grundschullehrerin in Sachsen und in der 9. Woche schwanger. Ich habe keine besonderen gesundheitlichen Risiken, sodass geplant ist, dass ich zum neuen Schuljahr weiterhin in der Schule arbeite. Ich soll eine erste Klasse übernehmen, worauf ich mich eigentlich auch sehr freue.
Ich habe vor einigen Tagen die Schwangerschaft meiner Schulleiterin mitgeteilt und hatte vorgestern einen Termin beim Betriebsarzt. Dort wurde der Immunstatus geprüft und die Ärztin hat mit mir über die aktuellen Mutterschutzregeln bzgl. Corona gesprochen und mir auch die entsprechende Empfehlung für Schulleiter ausgehändigt. Dieses Gespräch ließ mich etwas ratlos zurück. Ein uneingeschränkter Einsatz in einer voll besetzten Schulklasse ist nur möglich, wenn 1,5m Abstand zu den Kindern eingehalten wird. Andernfalls besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In diesem Fall dürfte man dann aber nur noch 4 h pro Tag unterrichten. Dass ich eine erste Klasse leiten "darf", hat die Ärztin als eher unrealistisch eingeschätzt. Mit der Schulleiterin habe ich noch nicht ausführlicher gesprochen, da sie diese Woche noch im Urlaub ist.

Nun meine Frage, die sich an andere schwangere Lehrerinnen und auch gern an Eltern richtet, die in den Schulen ihrer Kinder etwas zum aktuellen Umgang mit Schwangeren mitbekommen haben:

Wie sieht die Arbeit schwangerer Lehrkräfte momentan (!) in der Praxis wirklich aus? Arbeitet ihr trotzdem "ganz normal" oder befolgt ihr bzgl. des Coronaschutzes bestimmte Regeln?

Vielen Dank für's Lesen, über ein paar Antworten würde ich mich freuen!

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Bin selber nur indirekt involviert. Bei uns, nicht Sachsen, wurden im Frühjahr die allgemeinen Corona-Einschränkungen für Schwangere im ÖD aufgehoben, vorher waren Schwangere Lehrer direkt raus. Jetzt - in der Praxis, die Rechtslage kenne ich nicht - greifen individuelle Einschränkungen vom Arzt und Absprachen mit der Schulleitung, da ist alles möglich. Beispiel: nur halbtags, nur eigene Klasse(n), keine Vertretung und kein Aussendienst. Oder je nach Arzt hangeln von Krankschreibung zu Krankschreibung oder normales Pensum ohne Einschränkungen. Bzgl. Corona/Abstand/Maske ganz allgemein das ist hier kein Thema mehr, sondern (vermutlich) lediglich ein Einzelaspekt bei der Beurteilung durch den Arzt.

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Danke für die Antwort! Das ist ja etwas seltsam, dass das so individuell gehandhabt wird und es keine vernünftigen (praxistauglichen) allgemeinen Regelungen gibt bzw. diese anscheinend nicht in einheitlichem Maß zur Anwendung kommen.

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Das was ich beschrieben habe entspricht ja dem Normalfall, Corona war die Ausnahme.

Allgemeine Regeln wären eher ungünstig: entweder es arbeitet dann keine mehr oder diejenigen die besser geschützt werden müssen würden zur Arbeit gezwungen. Natürlich spielt auch Willkür der Personen die entscheiden mit rein. Schulnoten sind ja auch nicht perfekt an einem allgemeinen Standard ausgerichtet. Mindestens den Arzt kann man aber wechseln.

Es mag auch sein, dass es noch irgendwelche abgeschwächten Corona-Regeln bei uns gibt, ähnlich wie Du sie beschrieben hast. Die müssten dann Teil der Gefährungsbeurteilung werden.

Falls dir speziell Corona Sorgen bereitet lass die Impfung zum passenden Zeitpunkt nochmal auffrischen. Nach Schulstart weiß ich von neuen Fällen, die ja meistens unentdeckt bleiben, manche testen aber noch. Wenn Dich etwas anderes beschäftigt dann sprich mit Deinem Arzt darüber.

Bearbeitet von Inaktiv
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Corona ist vorbei...

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Danke für diesen Beitrag...

Ich hatte nicht danach gefragt, wie irgendjemand die momentane Corona-Lage einschätzt, sondern ich möchte gern wissen, wie Mutterschutzregeln (die behördlich vorgegeben und damit eigentlich für Arbeitgeber/in diesem Fall Schulleiter bindend sind) konkret in der Praxis umgesetzt werden.

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Ich glaube, sie wollte dir damit sagen, dass es keine Maßnahmen mehr gibt. Die letzten Maßnahmen wurden im Frühjahr aufgehoben, auch die entsprechenden Gesetze sind ausgelaufen.
Die Pandemielage wurde beendet, entsprechend gibt es auch keine Schutzmaßnahmen mehr.
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (generell, unabhängig von Covid 19).
Wendet euch ggf an die zuständige aufsichtsbehörde. So habe ich das bisher immer verstanden.

Wäre toll, wenn du es hier teilen würdest, was nun letztendlich dabei rausgekommen ist.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo,
ich will nur mal ein kurzes Update geben. Im individuellen Gespräch mit der Schulleiterin wurde nun geklärt, dass ich in der Schule arbeiten kann. Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (ja, es gibt sie wirklich noch!) sind an unserer Schule so haaaaalbwegs umzusetzen, weil wir sehr großen Klassenräume (Altbau) haben. Die erste Klasse werde ich nicht übernehmen, da gibt es eine andere Kollegin ohne Klasse, die da logischerweise mehr Kontinuität bieten kann als ich momentan. Ich werde im 4. Jahrgang eingesetzt, wo es auch aufgrund des Alters der Kinder einfacher ist, auf einen gewissen Abstand zu achten. Das soll ich einfach selber nach Augenmaß und Bauchgefühl machen. Also so ganz streng ist man da nicht, aber ich sehe auf diese Weise auch kein höheres Risiko als im normalen Alltag.