Betriebliches Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum betrieblichen Beschäftigungsverbot.

Ich arbeite als ZFA in einer kleinen Praxis, bin aktuell in der 12 Woche Schwanger und es wurde bereits eine Gefährdungsbeurteilung sowie die Meldung bei der Zuständigen Behörde gemacht. Mein AG kann mir leider keinen alternativen Arbeitsplatz zur weitern Beschäftigung ermöglichen - einfach aus Platzgründen und weil wir kein Büroraum oder ähnliches haben. Ihr Wunsch war es, bis zur Vollendung meines 3 Monates mich weiter mit QM zu beschäftigen und danach schicken sie mich in das BV.
Soweit so gut.

Nun habe ich eine Frage, wie sich das mit der Gültigkeit des BV verhält. Muss mein AG nun auf eine Antwort oder Genehmigung der zuständigen Behörde warten (in dem Falle das LAGetSi) oder reicht das gesprochene BV meines AG ab dem 4 Monat aus?

Ich kann leider keinen Ansprechpartner bei der Behörde erreichen, um den Stand der Dinge zu erfragen. Man landet in einem allgemeinen Call Center und die betreffende Abteilung ist nur per Fax zu erreichen.
Momentan habe ich gerade noch eine Woche Urlaub und müsste demnach dann wieder normal zur Arbeit, wobei ich keine richtige Beschäftigung oder einen ordentlichen Sitzplatz habe.

Kann mir hier jemand hierzu einen Rat geben? Muss mein AG selber ein Schreiben an das Steuerbüro schicken, damit das dann bei der KK gemeldet wird u er das Gehalt, welches er mir normal auszahlt, von der KK wieder bekommt oder muss man tatsächlich auf eine Genehmigung der zuständigen Behörde warten?
Vielleicht hatte hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße ins Forum :)

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Darum muss sich dein Chef kümmern, nicht du.
Mach dir keine unnötigen Gedanken.