Anspruch auf Weihnachtsgeld in Elternzeit Beamte Berlin

Hallo zusammen,

leider finde ich nichts gescheites zu meiner Frage im Internet.

Ich bin Beamtin in Berlin und bin aktuell schwanger.
Der ET ist der 03.10.23.

Ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot.

Nun meine Frage:

Habe ich einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung? Schließlich zählen ja die Monate davor als gearbeitet (also vor Oktober 23).

Für meine Planungssicherheit würde ich gerne wissen ob ja oder nein.

Meine Personalstelle ist seit Monaten nicht zu erreichen, weder telefonisch noch per E-Mail.

Danke euch !!!!

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Google: „Weihnachtsgeld in Elternzeit: Hast du vertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, steht es dir auch während oder nach der Elternzeit zu. Bei freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers, durch die lediglich ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstanden ist, kann dies anders sein.“

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In der AVR steht dir die Jahressonderzahlung zu:

Einzige Voraussetzung für den Anspruch auf die Jahressonderzahlung ist ein am 1. Dezember bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Ein Ruhen z.B. wegen Elternzeit, Sonderurlaub ist unschädlich. Auch eine Befristung ist unschädlich, soweit das Beschäftigungsverhältnis nach dem 1. Dezember endet.

Da diese ja angelehnt an den TVöD ist, vermute ich das es ähnlich geregelt ist.

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Das "Gesetz über die gewährung einer jährlichen Sonderzahlung" sollte in deinem Fall die Grundlage sein.
Hier ein Auszug:


§ 2 Anspruchsvoraussetzungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter


(1) Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember in einem der in § 1 bezeichneten Rechtsverhältnisse und seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Juli ununterbrochen in einem hauptberuflichen Dienst oder Arbeitsverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) stehen oder gestanden haben.