Hallo zusammen,
Ich weiß nicht, ob das hier der richtige Forenbreich ist.
Vielleicht ist er jemand, der ein bisschen Rechtswissen/Rechtsverständnis im Bereich Privatrecht hat.
Unser Nachbar hat eine Mauer auf unserem Grundstück beschädigt. Im Juli 2022
Dies hat er auf einem Zettel schriftlich festgehalten + seiner Handynummer, da wir nicht zuhause waren.
Nachdem wir dann mit ihm gesprochen haben, hat er direkt gesagt, er hat sich schon drum gekümmert. Er kennt da jemanden, der kommt und das repariert.
Waren wir erst froh drum, dass wir uns nicht darum kümmern müssen. Und man möchte ja auch ein gutes Nachbarschaftsverhältnis (waren frisch dorthin gezogen)
Irgendwann hat auch einer angefangen die Mauer zu reparieren.
Die Klinkersteine, die eingesetzt wurden, sind allerdings total schief und die Granitplatte oben drauf wurde nicht befestigt.
Dann ist lange nichts passiert. Wir haben unseren Nachbar so oft drauf angesprochen und gesagt, wenn es da nicht weitergeht, besorgen wir jemanden und er bekommt dann die Rechnung.
Jedes Mal hieß es, Samstag würde einer kommen.
Mittlerweile haben wir die Schnauze voll und nachdem nach dem letzten Gespräch wieder keiner gekommen ist, haben wir eine Firma beauftragt.
Das haben wir ihm am letzten Wochenende mitgeteilt, haben gesagt wie viel das kosten wird und dass er dann die Rechnung bekommt.
Daraufhin sagte er, dass das ok ist und er das dann seiner Haftpflicht melde würde. Warum auch immer, er das nicht direkt gemacht hat.
Heute bekommen wir auf einmal einen Anruf, er hätte wen anderes gefunden, der günstiger wäre und das machen würde.
Das möchten wir aber nicht mehr. Zum einen ist die Firma schon beauftragt, zum anderen hat er uns jetzt über ein Jahr hingehalten, das Vertrauen ist weg und den letzten, den er hatte, hat nicht ordentlich gearbeitet.
Wenn ich §249 BGB richtig verstehe, haben wir als Geschädigte das Recht, das Unternehmen zur Reparatur zu beauftragen.
Ich frage mich jetzt nur, wie sich das verhält, weil wir erst damit einverstanden waren, dass er sich darum kümmert.
Leider lief, bis auf das "Schuldeingeständnis", alles mündlich.
Sind wir dennoch im Recht, dass wir jetzt das Unternehmen aussuchen und er dann die Rechnung übernehmen muss?
Danke im Voraus.
Erfahrung Zivilrecht
2
Ich verstehe §249 anders. Du meinst wahrscheinlich Absatz 2:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Natürlich kannst Du den Geldbetrag nehmen und selber eine Reparatur veranlassen. Allerdings ist in Eurem Fall ja strittig, wie teuer die Reparatur wäre. Bei Haftpflichtschäden am Auto wird die gegnerische Versicherung auch nicht jede Reparaturrechnung zahlen, sondern nur die, die laut Gutachten angemessen ist.
Grüsse
BiDi