Krankengeld, Arbeitslosengeld,.....?

Hallo Urbia Mitglieder,

ich schreibe hier anonym, da es mir total unangenehm ist.

Mein Arbeitsvertrag endet zum 31.10.23.
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit haben wir uns vor dem Arbeitsgericht geeinigt. Ich habe meinen Job geliebt und war noch nie arbeitslos.
Daher bitte ich darum mir nun nicht direkt Faulheit zu unterstellen ☝️

Zum 1.11 wäre ich also arbeitslos.
Nun bin ich zur Zeit aber auch schwanger (Geburtstermin Februar 2024) und ab Mitte Dezember startet mein Mutterschutz.

Realistisch betrachtet: für diese 6-7 Wochen bis zum Mutterschutz stellt mich doch vermutlich niemand ein. 😕 (Ganz ehrlich: ich selbst würde es auch nicht tun)

Nun frage ich mich - auch im Bezug auf's Elterngeld demnächst - was macht mehr Sinn:
Arbeitslosengeld beziehen oder Krankengeld beziehen?

Die Möglichkeit zur AU besteht aufgrund der Schwangerschaft. (Es gibt da ein paar Komplikationen, ich muss mich weitestgehend schonen, usw) . Bisher habe ich das aber nicht genutzt, da ich zur Zeit meine restlichen Urlaubstage nehmen muss.

Das Arbeitsamt sagt: wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, dann muss ich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.
Aber Hochschwanger!? 😕

Ich hoffe jemand kann mir einen Ratschlag geben.

Vielen Dank 🧡

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Sowohl Krankengeld als auch Arbeitslosengeld gehen mit 0 in die Elterngeldberechnung ein.

Wenn eine Krankmeldung schwangerschaftsbedingt ist, werden die krankheitszeiten aber bei der Elterngeldberechnung meines Wissens nach ausgeklammert.

Ins Krankengeld rutschst du ja aber erst nach 6 Wochen Krankheit. Wer dich in diesen 6 Wochen zahlt, ist dann die Frage. Vermutlich solltest du dich trotzdem arbeitslos melden, damit du Geld bekommst.

Wenn du schon jetzt de facto eigentlich gar nicht arbeitsfähig bist, wäre die Krankmeldung aber jetzt schon sinnvoller für deinen Geldbeutel - hast du am Ende Urlaubstage übrig, muss der Arbeitgeber die auszahlen.

Außerdem: was für Komplikationen sind es denn? Ist das Leben deines Kindes in Gefahr? Falls ja: frag deinen Arzt nach einem Beschäftigungsverbot.

So, ich hoffe, ich hab keinen Quatsch erzählt - ich bin auch nur Laie 😅

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Also das ist jetzt unter Vorbehalt, aber wenn man AUS eine AU krank arbeitslos wird, bezieht auch früher von KK Krankengeld. Da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, damit man njcng durch das System rutscht. Solange bleibt man auch unverheiratet erstmal krankenversichert.
Wie gesagt, es ist unter Vorbehalt, bei mir ist eine ähnliche Situation jetzt 6 Jahre her, ich hoffe das ich mich richtig erinnere und sich in der Zwischenzeit nichts verändert hat.

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Ich habe heute Nacht noch gegoogelt und das auch gefunden:
Wenn ich vor Vertragsende noch ins Krankengeld falle, dann bleibe ich im Krankengeld und falle nicht ins Arbeitslosengeld.

Das wäre dann finanziell für's Elterngeld besser, weil Krankzeiten wegen Schwangerschaft werden bei der Elterngeldberechnung ausgeklammert (Arbeitslosigkeit mit 0€ gerechnet)

Es ist einfach eine blöde Situation, aber ich will natürlich das Beste daraus machen 😕

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Sinn macht es Krankengeld zu beziehen. Voraussetzungen ist natürlich, die Krankmeldung auf die Schwangerschaft zurück zuführen. Diese Monate können ausgeklammert werden und die hängst du quasi dran. Ich meine du musst von Februar 2022 bis Februar 2023 einreichen und legst dann wegen der Ausklammerung Januar 2022 und Dezember 2021 dabei

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Aus Erfahrung da es mir beim 3. Kind ähnlich ging. Du wirst Alg1 beantragen müssen. Die KK wird dich wenn du keinen AG hast dagin verweisen, denn du musst ja auch versichert sein und wenn du das nicht privat zahlen. Möchtest musst du dich arbeitslos melden
Du musst dem Arbeitsmarkt in der Theorie zur Verfügung stehen, tust du ja du schreibst einfach ein paar Bewerbungen, fertig. Dem Mitarbeiter dort ist doch klar das dich keiner einstellt.

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In der kurzen Zeit bis zum Mutterschutz wird sie keine Sperre bekommen, wenn sie keine Bewerbungen schreibt 🙊😉

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Natürlich nicht, aber mann muss es den Mitarbeitern bei der Agentur für Arbeit ja nicht schwerer machen. Die müssen ja auch ihre Prozesse einhalten.
Ich hab einfach artig 2 oder 3 Bewerbungen geschrieben in denen ich erwähnt habe das ich hochschwanger bin.

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Meine Tante arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit und sagt immer - man muss nur sagen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Es stellt einen dann ja aber sowieso keiner ein..
Auf dem Papier bist du aber verfügbar.

So wirds wohl unter der Hand gehandhabt.

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Wäre Beschäftigungsverbot hier nicht die einfachste und angebrachte Lösung?

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Das läuft dann über Arbeitslosengeld oder wer ist dann zuständig?

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Ein Beschäftigungsverbot ist an eine Beschäftigung geknüpft - wenn man keiner Beschäftigung nachgeht kann man kein BV bekommen. Davon abgesehen: soll man mal wieder nen Grund erfinden, oder? Das ist ja eh der Tip-Tipp hier im Forum. Dass der ausstellende Arzt bei Nachfrage durch den MdK echt der Ar*** ist, wenn er das BV nicht begründen bzw. den Grund nicht nachweisen kann - daran denkt keiner. Ich hab alleine in den letzten drei Monaten zwei Anfragen durch den MdK bekommen, sowas kommt nicht von ungefähr, sondern weil es immer noch zu viele Ärzte gibt, die damit um sich schmeißen. Irgendwann wirds das nicht mehr geben und die Leidtragenden sind die, die es wirklich brauchen.

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