In der Probezeit wegen Krankheit gekündigt

Hallo,

Ich hab da mal paar Fragen und finde so wirklich keine Antwort dazu.

Folgendes ich bin leider durch 2 Fehlgeburt etwas psychisch angeschlagen sodass ich in stressigen Momenten merke das ich mal ruhe und Abstand von allem brauche. Allerdings befinde ich mich in der Probezeit und bin krankgeschrieben und gehe stark davon aus das er mich feuern wird.

Aber ich stecke die Fehlgeburten leider nicht so weg, trotzdem wünschen wir uns nichts mehr als eiknbaby und haben jegliche Untersuchungen gemacht bis hin zur Gebärmutter- und Bauchspiegelung.

Ich werde Krankengeld beziehen falls er mich kündigt wie ist es wenn wir weiterhin versuchen ein Baby zu bekommen? Wenn es dieses Jahr klappt kann ich dann noch Elterngeld von dem Job beziehen den ich als letztes ausgeübt habe auch wenn der Monate her ist Bzw. Ich da nicht mehr angestellt bin oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Wie läuft das alles ab? Wir wollen gerne ein Baby aber wollen uns trotzdem erst absichern wie es finanziell aussehen würde.

Danke für die Antworten!
Liebe Grüße

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Fühl dich gedrückt. Tut mir leid mit deinem verlust.
Elterngeld bezieht sich, solange du nicht selbstständig bist, auf die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Wirst du jetzt also schwanger, und beziehst zu dem Zeitpunkt Krankengeld, geht es als 0 in die Berechnung ein. Einzige Ausnahme ist Krankengeldbezug während der Schwangerschaft mit Bezug zur Schwangerschaft - das kann man ausklammern. Das wäre bei dir aktuell nicht der Fall.
Also elterngeld sähe nicht so rosig aus vermutlich.

Ich würde mich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden. Um ALG1 zu erhalten muss man zwar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das wird aber nicht so streng gesehen, wenn du schwanger bist.
Siehe Beitrag hier drunter

Kannst du in dir familienversicherung? Ansonsten musst du unbedingt das Thema Krankenversicherung mitbedenken.

Am besten wäre es einen neuen AG zu haben. Das macht alles leichter... schwanger bist du auch nicht mehr kündbar, auch nicht in der probezeit.

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Arbeitslosengeld geht auch mit 0 in die Berechnung mit ein.

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Das stimmt. Nichtsdestotrotz sollte man sich arbeitslos melden, wenn man keinen Job hat. Das war meine Aussage. Schwanger sein ist da kein hinderungsgrund.

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