Mutterschaftsgeld für das jüngere Kind und Elterngeld für das erste Kind

Hallo,

ich bekomme Basiselterngeld für mein erstes Kind bis zum 24.10.2023. Ich bin erneut schwanger und habe beim Arbeitgeber mein Elternzeit verkürzt, da der Mutterschutz am 13.09.2023 beginnen würde (voraussichtlicher ET 25.10.2023).
Wann und wie muss ich Mutterschaftsgeld beim Elterngeldstelle melden?
Kann mir vielleicht jemand antworten, was ist mit dem Elterngeld für mein erstes Kind wenn ich Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekomme? Bekomme ich EG noch bis 24.10 normal oder nicht mehr?

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Du solltest dich mit der Elterngeldstelle möglichst schnell in Verbindung setzen und die vorzeitige Auszahlung des EG beantragen bzw die Auszahlung pausieren lassen, je nachdem was die EG Stelle sagt.
Solltest du weiterhin EG beziehen, während du im Mutterschutz bist, kann das EG zurück gefordert werden,da du ja quasi Vollzeiteinkommen hast.