Teilzeit nach Elternzeit: Wie viele Stunden mindestens?

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endet leider bald. Nun ist es an der Zeit, den Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen. Ich hätte an 10 Stunden gedacht (2x 5 Stunden). Ist das zu wenig, oder gibt es hier keine Untergrenze?
Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt (38,5 Stunden).

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Es gibt keine Untergrenze. Nur um einen Anspruch auf Teilzeit IN Elternzeit zu haben muss man dem AG mind. 15 Std. anbieten. Aber darum geht es ja nicht bei dir, sondern um die Zeit nach der EZ.

Ob es deinem AG zu wenig sein könnte kannst nur du beurteilen. Was hast du für einen Job, welche Aufgaben könntest du in nur 10 Std pro Woche sinnvoll übernehmen? Wären das nur Hilfs- und Zuarbeiten? Warum sollte er dafür dann nicht eine billigere Arbeitskraft nehmen?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man etwas Anspruch und Verantwortung mitbringen muss (und auch selbst will), dann geht nichts unter 20 Std.

Warum willst du nur so wenig machen?

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Vielen Dank für deine Antwort.

Mein Kind geht noch nicht in den Kindergarten, eine Betreuung während der 10 Stunden könnte ich aber durch die Familie abdecken (mehr geht leider nicht).

Bei meinem Arbeitgeber hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan (Umstrukturierungen, betriebsbedingte Kündigungen usw.), deshalb weiß ich gar nicht, ob es meine Stelle überhaupt noch gibt bzw. was mich erwartet. Es wird sicherlich noch ein Gespräch stattfinden, aber ich wollte den Teilzeitantrag nicht versäumen und sicherheitshalber schon mal stellen.

Was kann denn passieren, wenn es dem Arbeitgeber zu wenig ist, aber ich eben nicht mehr Stunden leisten kann?

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Ab einer Firmengröße von 15 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber gut begründen, warum er den Antrag ablehnt. Je weniger Stunden du ihm anbietest, desto mehr "Futter" gibst du ihm für diese Ablehnung. Wenn du die bekommst, musst du sie entweder akteptieren oder vor Gericht anfechten.
Falls ihr euch nicht auf eine Teilzeit einigen könnt, musst du entweder Vollzeit nach Ende der Elternzeit zurückkehren oder kündigen.
Die fehlende Betreuung deines Kindes ist hier nicht das Problem deines Arbeitgebers. Wie lange hattest du denn Elternzeit, kannst du die im Zweifel verlängern?

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