Hallo ihr lieben, wie man bereits raus lesen kann beziehen wir Leistungen vom Jobcenter, mein mann hat jedoch am 05.07 eine Teilzeit Arbeit angefangen in der er 609€ netto verdient. Sein Gehalt hat er wie es halt r üblich ist am Ende des Monats bekommen und dementsprechend ist das Geld erst für den folgemonat zur Verfügung gewesen. Das Jobcenter hat für den Monat Juli aber das volle Geld überwiesen ohne Abzüge (was ich dachte was auch richtig sei da wir ja noch gar kein Geld zur Verfügung hatten) und möchte jetzt über 300€ zurück. Haben die ein Fehler gemacht oder ist das schon richtig so? Macht irgendwie für mich kein Sinn denn wir hatten wie gesagt ja gar kein Geld zur Verfügung und es ist ja normal dass man erst am Ende des Monats Geld bekommt. Das Geld vom Jobcenter kriegt man ja auch am Ende des Monats für den folgemonat. Was sagt ihr? Bin ein wenig verwirrt das Jobcenter hier macht aber leider oft Fehler
Jobcenter will uns 300€ abziehen zurecht ?
Es zählt das Zufluss Prinzip.
Bürgergeld wird ja monatlich im voraus bezahlt.
Ist nun der Gehaltseingang im gleichen Monat, auch wenn es am letzten Tag ist, dann wird es auf den Monat angerechnet und das Amt fordert es zurück.
Wäre der Lohn am 1. August auf dem Konto gewesen, wäre das nicht der Fall.
So hat quasi eine
Überzahlung stattgefunden.
LG hoeppy
Wenn das Geld vom Jebcenter ende Juni für Juli bezahlt wurde und dein Mann Ende Juli eben für den gearbeiteten Juli Geld bekommen hat, dann hat das Jobcenter recht. Ihr hättet ja so für den Monat doppeltes Geld bekommen, was nicht rechtes ist.
Euch stande dann die volle Leitung vom Jobcenter nur bis zum 04.07 zu.
Vielen Dank !
Hallo,
Ja, die zeigen das rechtens ab.
Für Juli würde er so doppelt Geld bekommen.
Ich weiß, doof, aber ist so. Denen ist es egal, wann ihr das Geld braucht.
Ich habe vor 11 Jahren auch Geld vom Amt bezogen.
Ab einem August habe ich gearbeitet. Vollzeit.
Also habe ich Ende Juni Geld für Juli bekommen und das nächste mal habe ich mein Gehalt Ende August bekommen.
Es waren zwei enge Monate und danach auch noch 1-2 Monate etwas eng, das alles einzuholen. So ist es aber…
Oh man wie blöd.. aber gut zu wissen Danke für deine Antwort 🥰
Hallo,
wie eine Vorschreiberin schon korrekt erklärt, gilt das Zuflussprinzip. Sprich, in dem Monat wo das Geld geflossen ist, hier Juli, wird es angerechnet, abzgl. Selbstbehalt. Auch wenn dies der 31.07. Also hat das JC alles korrekt berechnet.
Wenn Ihr die Rückzahlung nicht auf einmal stemmen könnt, könnt Ihr es Euch mtl. vom Beitragssatz anrechnen lassen. Dann werden mtl. paarunddreißig Euro einbehalten. So wird das bei meinen Kunden auch gemacht. Am besten mal bei Deinem FM nachfragen.
Wenn der Lohn noch im Juli auf dem Konto war, dann müsst ihr die 300€ zurück zahlen. Ist das Geld erst im August auf dem Konto eingegangen, dann entsteht keine Nachzahlung, sondern nur eine Anpassung der nächsten Zahlung vom Jobcenter. Ist blöd, aber so ist es wirklich geregelt