Hallo zusammen,
ich frage mal hier, da doch immer wieder diesbzgl. fachkundige Menschen hier unterwegs sind.
Meine Tochter ist im Mai 2022 geboren. Ich habe von 2021 noch Resturlaub (16 Tage). Ich hatte in der Ss ein BV bzw. gegen Ende nur noch ein hälftiges BV. Ich habe dann wieder teilzeitig begonnen zu arbeiten im Oktober 2022. Elternzeit habe ich beantragt bis Februar 2024 (dann läuft EG + aus).
Nun wurde mir gesagt, mein gesamter Urlaub von 2022 (19 Tage) seien verfallen, da ich keine Verlängerung beantragt habe.
Der Urlaub von 2021 und 2022 (bis zum Mutterschutz) ist noch aus Vollzeittätigkeit. Seit Oktober 2022 arbeite ich nur in TZ., erst 15h, nun 25h.
Nun hat kürzlich jemand darauf hingewiesen, dass Resturlaub von vor Geburt inkl. BV auch erst dann genommen werden muss, wenn man wieder Vollzeit arbeitet. (BEEG §17). Stimmt das, dass dieser also geschoben werden kann bis Feb. 2024.
bzgl. des verfallenen Urlaubs: Ich habe dagegen erstmal Widerspruch eingelegt. Ich habe gar nicht daran gedacht, Urlaub zu nehmen, da ich erst im Oktober wieder begonnen hatte zu arbeiten, eben mit dem expliziten Ziel, wieder zu arbeiten bzw. war ich dann auch an einem termingebundenen Projekt dran, so dass es gar keinen Sinn gemacht hätte, gleich wieder Urlaub zu nehmen. Wäre dann auch ohnehin nur der Urlaub ab Oktober 22 verfallen (der restl. Urlaub aus 22 war ja noch aus BV vor Mutterschutz)?
Kann jemand helfen, dies zu ordnen?
Vielen Dank
Resturlaub aus BV sowie TZ in EZ
Der Urlaub ist auf keinen Fall verfallen, es ist gut, dass du Widerspruch eingelegt hast.
Siehe BEEG, Paragraph 17, Absatz 2:
„Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“
NACH der Elternzeit heißt wirklich NACH der Elternzeit. Du hättest den Urlaub also gar nicht während der TZ in EZ nehmen können. Dein AG hätte dir anbieten können ihn auszuzahlen oder ihn kompliziert umzurechnen in TZ-Urlaubstage. Hat er nicht. Und hättest du auch nicht annehmen müssen.
Wenn deine EZ also in 2024 endet kannst du ihn „in dem Jahr oder im nächsten“ nehmen. Sprich: dein Urlaub verfällt erst Ende 2025.
Ich danke Dir. Das Nicht Verfallen bezieht sich aber nur auf den Urlaub aus der Zeit mit BV bis inkl. Ende des Mutterschutzes nach Geburt, oder?--Aber der Urlaub den ich in EZ in TZ-Arbeit erworben habe als ich im Okt. 22 wieder arbeitete, kann glaube ich schon verfallen, oder? (Wäre ja aber nicht so ganz tragisch, da es so viel nicht sein kann; nun mal davon abgesehen, dass es nicht fair von AG ist mich in der Zeit mit seinen Projekten zu beschäftigen und mir dann zu sagen, dass der Urlaub verfallen ist).
Ich würde es nun schriftlich zusammenfassen, wie von Dir erklärt und mir schriftlich bestätigen lassen, dass (zumindest der Großteil) des Resturlaubs nicht verfallen darf.
Ja, der Urlaub den du während der TZ in EZ erworben hast (nur in 2022, also 10-12/2022) kann theoretisch verfallen. Ich arbeite selbst in einem Konzern in dem man den Resturlaub aus dem Vorjahr bis Ende April des Folgejahres genommen haben muss. Aber hier werden mehrere Fristen gesetzt den Urlaub zu nehmen, da sprechen eine Vorgesetzte und HR an. Da verfällt nichts stillschweigend und das kommt mir auch merkwürdig vor.
Schau mal hier:
https://www.fleetize.com/blog/BAG-Urteil-Resturlaub-kann-nicht-mehr-automatisch-verfallen
Da heißt es:
„Lediglich wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seine Mitarbeiter auf den Verfall der Urlaubstage hingewiesen hat und dieser dennoch nicht beansprucht wurde, besteht die Möglichkeit, diesen verfallen zu lassen.“