Teilzeit in Elternzeit - wieder schwanger und Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich befinde mich momentan in Elternzeit und habe vor kurzem mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, in Teilzeit wieder zu arbeiten.

Was ist wenn ich vorher oder ziemlich schnell wieder schwanger werde? Aufgrund meines Berufes, müsste ich dann wieder in ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung weiter gezahlt bekommen, bis zum Eintritt des Mutterschutzes? Derzeit bin ich zwar nicht schwanger, aber man kann ja nie sagen, wie schnell das geht oder lang das dauert.

Danke im Voraus für die Antworten!

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Der Betrag für das Beschäftigungsverbot errechnet sich anhand deines Lohnes der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot.
Heißt also wenn du teilzeit gearbeitet hast, errechnet sich die Summe daraus.

Solltest du beabsichtigen wieder schwanger zu werden, würde ich lieber ein paar Wochen in Vollzeit arbeiten. Ggf hast du noch Resturlaub und Überstunden von vor der Geburt des 1. Kindes so könntest du die auch erstmal aufbrauchen (und erhälst dabei dann ja volles Gehalt).
Heißt aber du müsstest die Elternzeit beenden und wieder einen Vertrag über eine Vollzeitstelle bekommen, ansonsten würde das zählen was vertraglich vereinbart ist.
Wenn dann alles gut läuft und ihr Glück habt, Wirst du schnell schwanger, dann passt es ja.

Ansonsten entweder kinderwunsch noch hinten an Stellen, oder mit weniger Geld kalkulieren.

Bearbeitet von rosalii
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Der Plan ginge aber nur auf, wenn die TE keine vereinbzuber Teilzeit in Elternzeit mit dem AG geschlossen hätte. Denn eine solche Vereinbarung würde dann trotzdem gelten, und sie würde ab dem Beginn nur noch das Entgelt für die vereinbarte Stundenzahl erhalten.

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Die Vereinbarung könnte sie ja je nach Wunsch jetzt noch abändern. Ich geh mal davon aus, dass sie nicht gleich morgen wieder in Teilzeit in Elternzeit einsteigt .

Habs aber im vorherigen Post noch ergänzt, dass es natürlich voraussetzt, daß die Vollzeit Stelle vertraglich bestehen müsste.

Deshalb eben jetzt überlegen wie sie es machen möchte.

Soweit ich weiß kann man die Elternzeit ja auch relativ kurzfristig auflösen.

Bearbeitet von rosalii
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Du bekommst dann das Gehalt, das dein aktueller Vertrag vorsieht. Bei einem Änderungsvertrag aufgrund TZ in Elternzeit das und im Falle von ausschließlicher Elternzeit bekommst du natürlich auch kein Gehalt.
Die Elternzeit kann erst zum neuen Mutterschutz beendet werden. Die Elternzeit vorzeitig zu beenden um ins BV zu gelangen, ist hingegen nicht möglich.