Ich habe mal eine spezielle Frage möglichst an KollegInnen aus einer Lohnbuchhaltung. Ich habe nun zwei Aussagen:
1. Eine Inflationsausgleichsprämie (steuerfrei) kann man auch in der Elternzeit problemlos auszahlen, man muss nur einen Lohnschein ohne Lohn, nur mit der Prämie ausstellen.
2. Die Auszahlung in der Elternzeit ist nicht möglich weil kein Lohnschein ausgestellt werden kann.
Was stimmt denn nun? Weiß einer einen Rat?
Liebe Grüße!
Frage an Lohnbuchhalter: Prämie in Elternzeit?
Ich habe in der inaktiven EZ einen Bonus ausgezahlt bekommen, den ich im Jahr davor erwirtschaftet hatte. Das war kein Problem. Mir wurde gesagt, wichtig sei, wann man den Anspruch darauf erworben hat und nicht wann ausgezahlt wird.
Es war keine Inflationsprämie o.ä. sondern ein Bonus für gute Leistungen/persönliche Zielerreichung.
Ich habe 2 infaltionsprämien in der EZ bekommen.
Dafür gab's den jeweiligen Monat ein Lohnzettel.
Ich habe aber Steuern auf diese gezahlt.
Hallo,
Antwort 1 ist richtig.
LG
Kannst du mir da vielleicht genauer erklären, wie ich das meiner Firma erkläre? Die Lohnbuchhaltung ist nicht gerade besonders clever, ich hab dazu aber nirgends Literatur gefunden um das zu belegen.
Das kannst Du ganz einfach googeln; ich darf hier nichts verlinken.
Und dadurch, dass das einfach so ist, und das ein Lohnbuchhalter auch wissen muss, wie man mit Sonderzahlungen oder z. B. auch mit AG-BA-Zuschüssen in Elternzeit umgeht (das ist vergleichbar), weiß ich jetzt nicht genau, wie ich das im Detail erläutern soll.
Und Eure Lohnbuchhaltung soll zu Not den Steuerberater und/oder den Support der Lohnbuchhaltungssoftware anrufen ... und danach wechselt er/sie dann hoffentlich mal seinen/ihren Beruf, denn anscheinend ist er oder sie da komplett falsch, weil kein Fachwissen, bzw. noch nicht mal die Basics vorhanden sind.
Sonderzahlungen in Elternzeit sind thematisch nun echt kein Hexenwerk.
Haben Buchhalter neuerdings einen eigenen Tarif?
Es kommt doch nicht auf die Berufsbezeichnung, sondern auf die Branche an. Liegt ein Tarifvertrag vor, dann schau da rein. Ansonsten in die Betriebsvereinbarung. Evtl. gibt es aber auch gar keine Prämie. Das kann man pauschal nicht beantworten.
Die Frage der TE kann man pauschal beantworten, da nur gefragt wurde, ob die Inflationsaisgleichsprämie während der Elternzeit bezahlt werden KANN.
Und das kann man klar mit ja beantworten.
Sie kann gezahlt werden, muss sie aber ggf nicht.
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil. In dem Fall bin es nicht ich 😂
Auch in der Elternzeit KANN man die Inflationsausgleichsprämie erhalten.
Vom BMF gibt es einen Frage-Antwort-Katalog:
Wer kann die Inflationsausgleichsprämie bekommen?
Nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne können die Prämie erhalten - unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Folgende Beispiele werden vom BMF genannt:
Voll- oder Teilzeitkräfte
kurzfristig Beschäftigte
Minijobber
Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
Auszubildende
Arbeitnehmer in bestimmten bezahlten Praktika
Arbeitnehmer in Kurzarbeit
Arbeitnehmer in Elternzeit
Arbeitnehmer, im Krankengeldbezug
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind
ehrenamtlich Tätige, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie steuerlich als Arbeitnehmer gelten
Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Versorgungsbezieher
Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Die Auszahlung muss jedoch im Begünstigungszeitraum erfolgen.