Wechsel Dienstherr Überstunden

Hallo Ihr Lieben,

Vielleicht ist hier jmd vom Fach oder hatte bereits eine ähnliche Fragestellung.

Ich, Bundesbeamtin, wechsele zum Land zur einer anderen Behörde. Ich bin zunächst 3 Monate abgeordnet (eine Art beiderseitigen Probezeit) mit dem Ziel der Versetzung.

Was passiert mit meinen vielen Stunden? Es sind nicht direkt Überstunden. Es handelt sich im Grunde um Resturlaubsansprüche (aus zwei schwangerschaftsbedingte Beschäftigungsverbotszeiten). Diesen Resturlaub habe ich in Stunden umwandeln lassen ("Ansparung zur Kinderbetreuung"). Mittlerweile handelt es sich um gut 200 Stunden. (Diese 200h jetzt noch während der 3-monatigen Abordnung zu nehmen funktioniert leider nicht, da ich dann nahezu diese Zeit aufgrund recht geringer Teilzeit dann daheim wäre.)
Hat jemand Erfahrung damit, ob diese Stunden tatsächlich von der übernehmenden Behörde mitübernommen werden? Ich habe sehr unterschiedliches hierzu gehört.

Danke fürs Lesen und evtl. Antworten.

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Erfolgt der Wechsel so kurzfristig, dass es nicht möglich war die Stunden vor der Abordnung zu nehmen und falls es möglich gewesen wäre, wurdest du seitens des Dienstherrn darauf hingewiesen oder angewiesen das zu tun?
Sollte die Möglichkeit nicht bestanden haben, könnte es gut sein, dass die Stunden vom neuen Dienstherrn übernommen werden.
Falls die Möglichkeit bestand undnerst recht, falls du sie vom Dienstherrn aus hättest nehmen sollen, wird es wahrscheinlich schwieriger.

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Hallo, ja der Wechsel erfolgt sehr kurzfristig. Ich habe mich aus einer familienbedingten beurlaubung heraus azf eine Stelle beim Land beworven und den Zuschlag erhalten. Die Beurlaubung per Antrag entsprechend vorzeitig beendet und fange jetzt kurzfristig im rahmen der Abordnung beim künftig neuen Dienstherren an. Die einzige Mögluchkeit meine beim alten Dienstherren angesammelten Stunden zu nehmen wäre entsprechend jetzt während der 3-monatigen Abordnung. Würde ich alle Stunden nehmen, könnte ich im Grunde 10 Wochen daheim bleiben, also unmöglich in meiner Situation jetzt. Ich wollte diese Stubden bereits mach der Elternzeit und vor der Beurlaubung nehmen. Dies wurde seinerzeit abgelehnt.