BV als Pädagogin

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite als Sozialpädagogin in der ambulanten Jugendhilfe. Ich bin seit über 2 Jahren bei meinem Arbeitgeber, allerdings ist in der Zeit niemand schwanger gewesen oder geworden, deshalb weiß ich nicht, wie mein Arbeitgeber dies handhabt.
Hat jemand von euch Erfahrung damit, ob man als sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ins Beschäftigungsverbot geschickt wird?
Ich bin aktuell nicht schwanger, allerdings gerade am „probieren“ 😅 und frage mich, ob ich sobald es klappt, meinem Arbeitgeber direkt einweihen muss.

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Du bist nicht verpflichtet, deinen AG über eine Schwangerschaft zu informieren. Das entscheidest alleine du, wann bzw. in welcher Schwangerschaftswoche du dies tun willst.

Ich persönlich würde es recht schnell sagen. Der AG schickt dich dann zum Betriebsarzt, es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und dann fällt die Entscheidung, ob du weiterarbeiten darfst.
Im Kita-Bereich fallen die Erzieher zum Großteil direkt raus, sehr oft weil der Schutz gegen Zytomegalie fehlt.

Es kommt drauf an, mit welchem Klientel du arbeitest. Wenn dein Beruf ein Risiko darstellt (z.B. gewaltbereite Klienten, psychische Auffälligkeiten, Unberechenbarkeit usw.) wird dein AG dich sehr wahrscheinlich rausnehmen oder versetzen. Im Vorfeld kann das keiner sagen.

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Hallo,

bei uns erhalten die Mitarbeiterinnen in der Jugendhilfe (sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich) ausnahmslos ein Beschäftigungsverbot durch den Betriebsarzt (bzw. im Einzelfall auch durch die behandelnden Ärzte, sollte ein eigenes besonderes Risiko für Mutter und/oder Kind bestehen).

Gründe sind vorrangig der Infektionsschutz sowie bestehende, nicht vorhersehbare Risiken bezüglich des Verhaltens/Befindens der Menschen, mit denen täglich gearbeitet wird.
Eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich ist bei uns nicht möglich, weder sozialräumlich noch inhaltlich, das wird ja auch immer geprüft.

Sollte das bei Euch ähnlich sein (dass Du stattdessen keinen Büro-Job o.ä. machen kannst), ist ein Beschäftigungsverbot wahrscheinlich. Du musst Deinem AG nicht sofort Bescheid sagen, wenn Du schwanger bist. in den ersten Wochen macht es ja ggf. Sinn, noch etwas abzuwarten. Die Mutterschutz-Richtlinien können aber natürlich erst greifen, wenn eine Schwangerschaft bekannt ist.

Alles Gute!