Krankengeld oder Arbeitsamt

Hallo ihr lieben , ich habe eine gewisse Vorgeschichte (6Fehlgeburten) aufgrund dessen wurde mein Arbeitsvertrag nicht verlängert mir wurde 1 Woche vorher bescheid gegeben das er nicht verlängert wird , derzeit bin ich krank geschrieben .. mein Frauenarzt möchte mir auch ein Beschäftigungsverbot ausschreiben aber wofür ich habe ja keinen job mehr , mein minijob da bekomme ich vom Arbeitgeber ein BV .. Meine Frage nun ist die Krankenkasse zuständig für mich sprich krankengeld oder das Arbeitsamt? Ich habe etwas Angst aufmal ohne Geld dazustehen.. mein Partner und ich sind nicht verheiratet und so viel verdient er nun auch nicht das er alles alleine zahlen könnte .. hat jemand die gleiche situation wie ich durch ? ich habe schon beim Arbeitsamt angerufen die meinten die wären nicht für mich zuständig..

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Wenn du bereits während der Erwerbstätigkeit krank geschrieben warst, dann ist die Krankenkasse zuständig.
Je nachdem wie lange du krank geschrieben bist, solltest du dich aber wegen Arbeitslosengeld 1/Bürgergeld (wenn du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst) erkundigen, denn das muss man eigentlich bei einem befristeten Vertrag ich meine 3 Monate vorher bei denen melden.

Da Ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft seid (wenn Ihr zusammen wohnt), muss dein Partner auch all seine Unterlagen abgeben.

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Ich war eine Woche vorher krank geschrieben da ich einen positiven schwangerschaftstest in der hand hatte und ich werde direkt von dem frauenarzt krank geschrieben.. brauch ich nun durchgehend eine Krankmeldung oder könnte ich das Bv nutzen ? weist du das zufällig? das lässt mir keine ruhe ..ich bin mir so unsicher..das Arbeitsamt meint icz habe keinen Anspruch auf Alg 1 wegen der krank schreibung

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Ich weiß nicht, ob man ohne Arbeitgeber ein Bv bekommen kann. Du hast ja weder einen Arbeitgeber, noch bist du beim Arbeitsamt gemeldet. Ich denke, dass du für ein BV dann beim Arbeitsamt gemeldet sein muss, stehst dem Arbeitsmarkt dann aber nicht zur Verfügung (wie mit einer dauerhaften Krankmeldung) und bekommst somit kein ALG1 sondern eben Bürgergeld (bei ALG2 war das abhängig was der Partner verdient, da Ihr wie bereits geschrieben eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ob das bei Bürgergeld auch so ist, müsstest du dich mal erkundigen).

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Hast du in den letzten 24 Monaten 12 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet?

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Ja habe ich , 24 Monate war ich Sozialversicherungpflichtig arbeiten