Geld während Mutterschutz

Hilfe, ich kapiere es einfach nicht.

K1: Geburt an ET+2: 1313€ Mutterschutzgeld von der KK
vor Geburt für 44 Tage: 572€
nach Geburt für 57 Tage 741€
Rd. 6000€ Mutterschutzlohn vom AG

K2: Geburt an ET-2: 1287€ Mutterschutzgeld von der KK
Vor der Geburt für 40 Tage: 520€
Nach der Geburt für 59 Tage: 767€
Rd. 8000€ Mutterschutzlohn vom AG (ein Monatsgehalt mehr)

Könnt ihr mir das erklären? Ich dachte immer, der Mutterschutzlohn ist in Summe immer gleich, egal wann das Kind kommt. Und warum habe ich bei K2 einen Monat länger Mutterschutzlohn vom AG erhalten? Ich möchte meinen AG nicht fragen nicht das ich es noch zurück zahlen muss.

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Hallo!

Zu der Berechnung kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.

Aber Du solltest den Arbeitgeber fragen.

Denn mit

>>Ich möchte meinen AG nicht fragen nicht das ich es noch zurück zahlen muss.<<

bewegst Du Dich auf ganz dünnem Eis.

Sollte es ein Fehler des AG sein, kannst Du noch nicht einmal behaupten, daß Du ihn nicht bemerkt hast, denn der Betrag ist dafür zu hoch. Würde es sich um 200 Euro handeln, wird Dir kaum jemand einen Vorwurf machen können, wenn es Dir nicht aufgefallen ist. Aber nicht bei 2.000 Euro.

Kurz gesagt, Du darfst das Geld nicht behalten und kannst Dir wohlmöglich noch sehr viel Ärger einhandeln.

Deshalb beim Arbeitgeber nachfragen. Wenn alles in Ordnung ist, bist Du fein raus und brauchst nicht weiter darüber nachzudenken. Wenn es ein Fehler war, dann einfach zurück überweisen.

Egal, welcher Fall eintritt: Dein Arbeitgeber weiß dann, daß Du eine ehrliche Arbeitnehmerin bist, was sich nur positiv auswirken kann.

Viele Grüße
Trollmama

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Ist dein Lohn vielleicht seit der 1. Geburt gestiegen und deshalb ist der Betrag beim 2. Kind höher?

Falls nicht, dann beim Arbeitgeber anfragen.

Auf der lohnabrechnung steht nix zusätzlich drauf?


Lg

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Der Unterschied bezüglich der Zahlung der KK ist ja logisch: Bei Kind eins hattest Du zwei Tage länger Mutterschutz.

Bezüglich der Zahlung des AG würde ich mir die Abrechnung anschauen und auf jeden Fall dem AG bescheid geben, wenn da eine Unregelmäßigkeit ist. Behalten geht nicht, wenn es nicht rechtens ist.

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Mutterschutzlohn ist das, was der AG im BV zahlt.

Du meinst das Mutterschaftsgeld, das sind die 13€/täglich von der Krankenkasse, und den AG-Zuschuss. Das ist die Aufstockung des AGs.

Da beides taggenau berechnet wird kommt es natürlich zu unterschieden.