Hallo,
Mein Ex und ich sind seit Oktober 2022 getrennt, aber noch verheiratet. Wir haben viel Kontakt und sind ok miteinander.
Wir haben die Steuererklärungen für 2021 und 2022 getrennt voneinander gemacht, warum auch immer. Keine Zeit, keine Lust sich zusammenzusetzen usw.
Nun hat er eine Nachzahlung von 3000 Euro bekommen (Stkl. 3) und ich ein Guthaben von 1600 (Stkl. 5).
Was macht man jetzt? Ihn auf seiner Nachzahlung sitzen zu lassen, finde ich gemein. Mit ihm 50:50 machen, finde ich aber auch nicht gerecht.
Wie ist es steuerechtlich?
Liebe Grüße und danke!
Steuererklärung getrennt lebend
Steuerrechtlich kannst du mit ihm noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Einspruch einlegen und die gemeinsame Steuererklärung umgehend nachreichen.
Wahrscheinlich kommt dabei in Summe weniger raus, muss aber nicht sein. Deswegen vorher ausrechnen. Da würde ich aber mit ihm vorher ausmachen, wer was zahlt. Ihr seid dann Gesamtschuldner nach 44 AO.
Wichtig! Du bist nicht verpflichtet, einer gemeinsamen Steuererklärung zuzustimmen.
Und: Du hast durch die Steuerklasse 5 einen höheren Lohnsteuerabzug gehabt und dein Ex einen niedrigen, weil du ihm durch diese SteuerklassenKombi deinen Freibetrag 'geschenkt' hast. Deswegen hast du ne Erstattung und er ne Nachzahlung.
Soviel zum steuerrechtlichen.
Wir hatten auch Steuerklassen 3 + 5.
Ich wollte auch im Trennungsjahr die Steuererklärung getrennt machen, was steuerrechtlich auch gegangen wäre. Hätte auch viel rausbekommen, da ich in der 5 war und einiges zum absetzen hatte. Familienrechtlich ging das aber nicht. Es wurde gerichtlich eine Zusammenveranlagung festgelegt. So hab ich nichts rausbekommen und die Steuerschuld meines Ex war entsprechend geringer. Diese hat dann nur er zahlen müssen.
Hier ist es nachlesen:
https://www.scheidung-siegen.de/scheidungsanwalt/zusammenveranlagung_trennung/index.html