Elternzeit und minijob / erneut schwanger

Ich hoffe meine Frage kann mir beantwortet werden.

Wenn ich in meiner Elternzeit einen minijob antrete für 520€ und ich werde erneut Schwanger.
Wie bezieht sich das neue Elterngeld ? Aus dem minijob den ich während der Elternzeit getätigt habe oder aus mein vollzeitjob den ich vor der schwangerschaft und Geburt getätigt habe.

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Keins von beidem.

Entscheidend ist, wann das zweite Kind kommt.

Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor der Geburt. Wenn du da nur einen minijob hattest, wird der für die Berechnung herangezogen.
Jetzt kommt aber das aber - 14 Monate elterngeldbezug können ausgeklammert werden für die Berechnung. Kommt dein Kind also innerhalb der ersten 14 Monate nach deinem 1. Kind, zählt wieder deine berufstätigkeit vor der Schwangerschaft.
Desto später das 2. Kind kommt, um so weniger Monate von vor der Schwangerschaft zählen und um so mehr zählt nur dein minijob oder eben nichts.

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Wie beschrieben habe ich einen vollzeitjob.

Ich will aber zusätzlich in meiner Elternzeit einen minijob machen und möchte bei meinen zweiten Kind keine Abzüge haben , deswegen die frage worauf sie das elterngeld bezieht.

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In elternzeit arbeitest du doch aber nicht, oder? Dann hast du keine Einnahmen aus diesem Verhältnis.

Das elterngeld berechnet sich aus dem verdienst der 12 Monate vor geburt. Sprich machst du da nur den minijob, kann auch nur der minijob herangezogen werden, weil du keine Einnahmen aus deinem vollzeitjob beziehst.
Einzige Ausnahme sind die 14 Monate, die 14 Monate elterngeldbezug.

Machst du teilzeit in elternzeit und den minijob berechnet sich das elterngeld aus beiden.

Es ist vollkommen egal, ob du einen vollzeit Job hast, wenn du den im berechnungszeitraum nicht ausübst.

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Es zählen (außer bei Selbstständigen) immer die 12 Monate vor der Geburt, also der Durchschnitt daraus. Nicht mitgezählt werden bis zu 14 Monate wenn in dieser Zeit Elterngeld (plus) bezogen wurde (wenn du nur 12 Monate Elterngeld bezogen hast, kannst du auch nur 12 Monate ausklammern).

Entscheidend ist also nur der Zeitraum und welches Einkommen in diesem Zeitraum tatsächlich verdient wurde. Hast du in einem Monat gar nicht gearbeitet fließt er mit 0€ in den Durchschnitt ein, hast du 520€ verdient fließen eben 520€ in den Durchschnitt ein. Ein ruhendes Vollzeit-Arbeitsverhältnis zählt für das Elterngeld nicht, da ja kein tatsächlicher Verdienst da ist. Je nach dem wann du dein zweites Kind bekommst können aber noch mehr oder weniger Vollzeitverdienst-Monate von vor der Geburt des ersten Kindes mit in den Berechnungszeitraum fallen.

Das ruhende Vollzeit-Arbeitsverhältnis ist aber trotzdem auch nicht ganz unwichtig. Du kannst nämlich zu Beginn des neuen Mutterschutzes die bisherige Elternzeit beenden und erhältst dann immerhin das volle Mutterschaftsgeld!