Hallo,
ich bin noch in Elternzeit und arbeite nebenbei selbstständig als Kleinunternehmerin mit ca. 15 Stunden die Woche (und stelle Rechnungen). Mein Angestelltenverhältnis ruht derzeit bis Ende der Elternzeit. Elterngeld beziehe ich keins mehr. Mein Mann arbeitet Vollzeit und hat ebenfalls ein Kleingewerbe (wir üben die gleiche Tätigkeit aus, er hilft mir manchmal.)
Zur Frage:
Welche Steuerklasse macht bei mir Sinn und wer sollte die "größere Rechnung" an unsere Kunden stellen um eine steuerliche Mehrbelastung zu vermeiden? Mein Mann oder ich? (Da wir zusammenarbeiten, haben wir eine gewisse Flexibilität bei der Rechnungsstellung).
Viele Grüße und danke für eure Hilfe,
Sonia
Welche Steuerklasse Elterngeld
Steuerklasse ist hier nicht relevant, da selbstständige Tätigkeit.
Ansonsten sprich deinen Steuerberater an. Ich muss fairerweise sagen, dass ich die mit der Frage mitschwingende Unkenntnis recht erschreckend für eine Selbstständige finde.
Die Steuerbelastung hängt ja von den Einnahmen-und Ausgaben ab.
Wenn Ihr ein getrenntes Gewerbe habt, dann solltet Ihr da auch in Zukunft eine Trennung machen. Heißt: Der Jenige der den Auftrag hat und diesen ausführt, soll auch die Rechnung schreiben.
Da du selbstständig bist besteht die Möglichkeit, dass für die Berechnung des Elterngelds das Gehalt vor der vorherigen Schwangerschaft herangezogen wird. Google mal "Elterngeldtrick Selbstständigkeit"