Elternzeitende, ärztliches Beschäftigungsverbot, Arbeitgeber informieren - Reihenfolge?

Hallo, ich befinde mich am Ende meiner Elternzeit und mein Arzt und ich haben darüber gesprochen, dass ein Beschäftigungsverbot unabdingbar ist.
Das BV bekomme ich beim nächsten Arzttermin ausgestellt.
Nur weiß mein Arbeitgeber noch nichts - weder von der Schwangerschaft, noch weiteres.
Ich bin unsicher, ob und wie ich meinen AG über die Schwangerschaft informieren soll. Auch ob lieber vor dem später vom Arzt ausgestellten BV, oder ob es danach auch gehen würde - oder ob es dann sogar „zu spät“ wäre und mir das nachgehangen werden könnte. Das Mutterschutzgesetz (?) greift ja auch erst ab Verkündigung der Schwangerschaft. Oder gilt das BV vom Arzt wie eine Verkündigung?

Ich danke euch schon mal.

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Huhu, ich hatte ganz ähnliche situation. Ich hatte allerdings meinen teilzeitantrag von auf den weg gebracht und wollte tatsächlich wieder einsteigen. Zum Ende der elternzeit war ich dann erneut schwanger und es war abzusehen, d ich im BV lande. Das wurde dann auch sehr schnell vom arzt ausgesprochen, so dass ich im selben Anruf meinen Arbeitgeber von der erneuten Schwangerschaft samt BV unterrichten konnte. Ob man es irgendwie negativ aufgefasst hat? Ich weiß es nicht, mein Vorgesetzter gratulierte höflich. Die weitere Elternzeit ist mittlerweile vorbei, ich starte wieder, dies allerdings auf meinen eigenen Wunsch hin bei einem anderen Arbeitgeber.
Grüße