Hallo,
Ich brauche mal eure Expertise.
Ich habe ursprünglich 1 Jahr EZ bei meinem AG angemeldet gehabt. Nach knapp 1 Jahr habe ich auf 2 Jahre verlängert bzw eine Verlängerung beantragt und sie genehmigt erhalten.
Nun haben wir privat umplanen müssen und können keine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, die Gründe seien dahingestellt.
Muss mein AG mir eine erneute Verlängerung der EZ auf 3 Jahre genehmigen oder kann er einen Antrag auf Verlängerung ablehnen?
Liebe Grüße
Ohlalah
Mehrfache Verlängerung der Elternzeit
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Kurz und knapp, kann er ablehnen
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Warum sollte er das ablehnen können?
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Wir kommst du zu der Annahme? Ich lese es so, dass man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Das dritte Jahr kann man ohne Genehmigung des AG hinten dran hängen.
Natürlich müssen die üblichen Fristen eingehalten werden.