Schwanger in ersten Lehrjahr

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da zwei fragen an euch, ich finde einfach keine antworten die mir meine fragen genau beantworten und langsam bin ich verzweifelt, da ich schon in der 39 ssw bin und die kleine jederzeit kommen könnte, da will man gerne alles vorher fertig haben.

Und zwar, da ich jetzt vor Mutterschutz nur 10 Monate statt 12 gearbeitet hab, habe ich nur auf die 150€ Anspruch (Elterngeld plus, da ich für 2 jahre in Elternzeit gehe). Das ist echt ärgerlich für mich, da es nur zwei Monate zu wenig gewesen ist. Oder kann ich da doch noch was tun um mehr zu bekommen? Ist der Bemessungszeitraum für Azubis gleich wie für Ausgelernte?

Meine weitere Frage wäre, wenn ich jetzt tatsächlich den Mindestbetrag beantrage, könnte mein Mann dann nächstes Jahr im September, auch ein Monat in Elternzeit gehen oder wäre das nicht möglich? Ich hatte rausgelesen das wenn, ich den Mindestbetrag von vornherein beantrage, dass ich dann keine Partnermonate beantragen kann. Verstehe ich da was falsch oder wie läuft das ab?

Ist das überhaupt der selbe Antrag wie für ausgelernte oder soll ich das wo anders beantragen?

Wir sind jetzt beide ja in Steuerklasse 4, wir haben aber überlegt zu wechseln sodass er in 3 und ich in 5 komme, da es für mich ja relativ egal wäre, was meint lohnt sich das mehr oder sollen wir es beide bei 4 belassen?
Ihr merkt ich bin echt verwirrt,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Danke im Voraus!

Bearbeitet von susii
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Ganz klar den Wechsel der Steuerklassen in 3 und 5, sofort.

Bei der anderen Frage kann ich nicht helfen.

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Für das Elterngeld ist es egal, wie lange Du vorher gearbeitet hast. Die zwölf Monate vor der Geburt zählen. Hattest Du in einigen davon kein Erwerbseinkommen, zählen die halt mit 0 in die Rechnung. Ansonsten eben Dein Ausbildungsgehalt der letzten zehn Monate/12, und davon dann ca 33% bei Elterngeld plus.

Dein Mann kann in Elternzeit gehen. Ihm stehen, unabhängig von Dir, drei Jahre zu. Will er Elterngeld beziehen, sollte er mindestens zwei Lebensmonate Elternzeit nehmen und für diese Elterngeld beantragen, ein Monat würde nämlich Deinen Elterngeldanspruch mindern.

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Das geht natürlich nur innerhalb der ersten 12(14) Monate, das mit dem EG.

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Hi, also nur die 150€?

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