Elterngeld - Fragen u.a. zu RV

Hallo ihr lieben,

da der Geburtstermin nun immer näher rückt, wird das Thema Elterngeld und Elterngeld auch immer präsenter. Auf einige Fragen finde ich leider noch keine Antwort. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

1. Unser Baby kommt im Dezember. Da mein Mann nun erst im September einen neuen Job anfängt, möchte er nicht gleich so lange in Elternzeit gehen. Mein Frage dazu: Kann er auch beispielsweise 3 Wochen in Elternzeit mit Elterngeld gehen und dann später noch einmal 9 Wochen Elternzeit/Elterngeld nehmen oder geht das immer nur monatsweise und nicht wochenweise?

2 Ich bin derzeit rentenversichert über meine Berufsversorgungswerk. Dort gibt es halt keine Extras bei Elternzeit o.ä. Jetzt war die Überlegung, ob ich für die Elternzeit wieder in die Dt. Rentenversicherung wechsel und dann bei meinem Versorgungswerk die Zahlungen pausiere. Ist das sinnvoll?
Ich habe gelesen, Rentenpunkte für die Elternzeit bekommt man nur, wenn man bereits 5 Jahre in die Dt. Rentenversicherung eingezahlt hat. Weiß jemand dazu näheres?
In dem Infoschreiben von der Rentenversicherung steht leider nicht, wie viele Monate ich am Anfang meines Berufslebens dort schon eingezahlt habe. Wie bekomme ich das raus?

3. Werden von dem Elterngeld noch andere Beiträge abgezogen?

Danke für die Auskunft.

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Hallo,

zu deiner ersten Frage: man muss zwischen Elternzeit und Elterngeld unterscheiden. Elternzeit kann man flexibel nehmen, auch wochenweise. Elterngeld gibt es jedoch immer nur für Lebensmonate.

Zu 2. kann ich nichts sagen

Zu 3.: Wenn du gesetzlich Pflicht-krankenversichert bist, wird nichts mehr abgezogen. Solltest du freiwillig krankenversichert sein, müssen weiterhin Beiträge gezahlt werden. Ggfs. kann man aber beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. PKV- Beiträge müssen i.d.R. auch weiter gezahlt werden, kommt natürlich auf den jeweiligen Vertrag an. Elterngeld ist erstmal steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Alles Gute!

Bearbeitet von Nini283
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Danke Nini,

Okay, dann weiß ich Bescheid. Dann muss mein Mann halt einen Monat frei nehmen. Lässt sich ja dann nicht ändern.

Krankenversichert bin ich gesetzlich. Ich muss jetzt nur mal schauen wegen der Rentenversicherung.

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zu 2.)
Es ist richtig, dass die Wartezeit für die gesetzliche Rente 5 Jahre beträgt. Allerdings werden Kindererziehungszeiten (pro Kind 3 Jahre) der Wartezeit zugerechnet. Nach meinem Verständnis hättest Du mit 2 Kindern also die Mindestwartezeit erfüllt, auch wenn Du sonst nicht eingezahlt hast. Obacht: Ohne Gewähr!
Diese Kindererziehungszeiten musst Du aber extra beantragen.

Eine Rentenauskunft kannst Du z.B. online einsehen (zumindest wenn Du bei Rentenversicherung Bund bist). Guck mal hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99114034101000
unter 'Online-Dienste'. Oder eben schriftlich anfordern.

Ob es Sinn macht, während der Elternzeit freiwillig einzuzahlen? Ich weiss nicht. Wenn Du die Wartezeiten auch nach Abschluss der Familienplanung nicht erreichst, kannst Du das ja immer noch machen.

Grüsse
BiDi

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Dir auch vielen dank für die Auskunft BiDi.

Also ich weiß, dass ich zumindest schon 2 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe am Anfang meines Berufslebens. Ich bin dann erst später zum Versorgungswerk gewechselt. Und ich bekomme auch jedes Jahr eine Rentenauskunft in der steht der Betrag meiner Rentenanwartschaft (ohne Hochrechnung, da ich die letzten 5 Jahren nicht eingezahlt habe). Da steht halt nur nicht, wie lange ich schon eingezahlt habe.

Wie beantragt man denn die "Erziehungszeit" bei der RV?

Bearbeitet von Mo-KiWu
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Ich kriege einmal im Jahr eine Liste mit allen Rentenversicherungszeiten. Allerdings erst, seit ich - glaube ich - 40 geworden bin.
Für die Beantragung der Erziehungszeiten gibt es ein extra Formular - auch unter dem von mir geposteten Link. Darum musst Du Dich aber noch nicht kümmern, dass hat Zeit.

Grüsse
BiDi

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Zum 2. Punkt:

Da du kein Gehalt in der EZ beziehst, kannst du nicht in die DRV "wechseln". Außerdem sieht die Befreiung von der DRV zugunsten des VW es nicht vor, dass man in ein und demselben Job beliebig hin und her wechseln kann. Wenn, dann müsstest du deine Befreiung aufheben lassen, was aber keinen Sinn macht, da du kein Gehalt beziehst. Außerdem wäre mir das Risiko zu hoch, dass die Rentenversicherung die Befreiung dauerhaft aufhebt. Kommt evtl. auf den Beruf an. Bei mir als Rechtsanwältin wird die Befreiung nur noch für den konkreten Job erteilt und nicht mehr pauschal.

Du bekommst jedoch drei Jahre (für jedes Jahr einen Rentenpunkt) pro Kind in der Rentenversicherung angerechnet. Das sind die sogenannten "Erziehungszeiten", die dir unabhängig davon angerechnet werden, ob du z.B. ein Jahr oder mehr EZ nimmst. Arbeitest du nach 1 1/2 Jahren werden dir trotzdem 3 Jahre angerechnet.
Bei 2 Kindern kommst du so auf 6 Jahre und hast die 60 Monate automatisch voll.
Bekommst du sie nicht voll, weil ihr nur ein Kind wollt, kannst du die fehlenden Monate selbst einzahlen.

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Hallo Anna,

ich wusste nicht, dass die Befreiung von der RV so kritisch ist. Ja genau, mit wechseln meine ich eigentlich, dass ich die Befreiung für ein Jahr aufhebe und im Versorgungswerk in der Zeit halt mit Zahlungen pausiere.

Heißt das, dass ich die Erziehungszeiten für mein Kind auch ohne aktuelle Einzahlungen bekomme?

Ich hatte oben schon geschrieben, dass ich mind. 2 Jahre in die RV eingezahlt hatte und auch jährlich über meinen Rentenanwartschaftsbetrag informiert werde.

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Wenn du jährlich informiert wirst, müsstest du die 5 Jahre eigentlich schon voll haben, dachte ich 🤔 Ich wurde bislang aus diesem Grund nämlich nicht jährlich informiert (5 Jahre noch nicht voll). Erst vor kurzem habe ich den Antrag für die Erziehungszeiten ausgefüllt und werde jetzt noch mal eine Auskunft beantragen.

Ja, die Erziehungszeiten werden dir ohne eigene Einzahlungen gewährt. Im Normalfall zeigst du die Elternzeit deinem Versorgungswerk an und kannst wählen, ob du trotz Elternzeit weiterhin einzahlen willst oder nicht. Zahlst du nicht ein, erwirbst du für diesen Zeitraum im VW keine Ansprüche.
Statt der Ansprüche aus dem VW erwirbst du Ansprüche in der DRV. Wie gesagt, ohne dass du selbst etwas zahlen musst.

Für den Erwerb der Erziehungszeiten musst du also deine Befreiung nicht aufheben lassen. Du erwirbst automatisch Ansprüche in der DRV. Um sie im Rentenverlauf eintragen zu lassen, musst du später das Formular V800 ausfüllen.

Achtung: möchtet ihr deinem Partner einen Teil deiner Erziehungszeiten übertragen, müsst ihr das direkt nach der Geburt machen, denn man kann bis auf drei Monate für die Vergangenheit, die Übertragung nur für die Zukunft beantragen. Beantragt ihr dies nicht, werden die drei Jahre automatisch dir als Mutter zugerechnet. Zu dem Thema werdet ihr ein Schreiben unmittelbar nach der Geburt erhalten.

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Guten Morgen! :)

Zu 1.
Wie unten schon erwähnt: die Elternzeit ist nicht ans Elterngeld gebunden, allerdings bekommst dein Mann natürlich Abzüge, wenn er im Elterngeldmonat z.B. 1 Woche Gehalt erhält, deshalb lohnt sich das eher nicht. Zudem bitte daran denken, dass er mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen muss.
Mein Mann musste leider unseren 2. gemeinsamen Elternzeit-Monat „opfern“, da er genau in diesem seinen neuen Job angetreten hat, allerdings war die Elterngeldstelle in unserem Fall nach Vorlage des neuen Arbeitsvertrages kulant und wir mussten das Elterngeld des 1. Monats nicht zurückzahlen.
Es war uns das übrigens absolut wert, da seine neuen Arbeitszeiten nun insgesamt viel mehr Familienzeit zulassen.

Zu 2.
Ich bin selbst Mitglied eines Versorgungswerks. Da ich nur Teilzeit arbeite, stocke ich die Beiträge seit einigen Jahren auf, d.h. ich zahle zu Beginn des Folgejahres eine gewisse Summe on Top, um meinen Rentenanspruch zu heben. Wenn du so etwas in Erwägung ziehst, ist es wichtig, den freiwilligen Pflichtbeitrag (ich glaube etwas um 125€ bei mir) pro Monat zu beantragen, da nur dann am Ende des Jahres aufgestockt werden kann, sonst wirst du in Elternzeit normalerweise beitragsfrei gestellt.
Bezüglich der DRV gab es ja schon alle notwendigen Infos, Wechseln macht wohl keinen Sinn, die Beantragung der Kindererziehungszeiten haben Zeit.

Zu 3.
Wenn keine PKV, dann nicht.

Liebe Grüße und noch eine schöne Schwangerschaft!