Wieder schwanger während Elternzeit, muss Arbeitgeber während Mutterschutz zahlen?

Hallo zusammen, ich bin während meiner Elternzeit wieder schwanger geworden. Ich habe diese Frühzeitig beendet um in den Mutterschutz zu gehen. Hab meinen Arbeitgeber darüber telefonisch informiert.

Mein Baby kam nun etwas früher als geplant zur Welt, hab nun Mal auf meinem Konto nachgeschaut und festgestellt das mein Arbeitgeber, mir nichts überwiesen hat.

Ich gehe davon aus das dieser sich mit dem Zahlungen wieder quer stellt. Ist er verpflichtet den Arbeitgeber Zuschlag zu zahlen oder hätte ich es schriftlich machen müssen, laut l-bank hätte ein Anruf gereicht, und wenn ja wie mach ich ihm das am besten klar, möchte ja nach der Elternzeit wieder dort arbeiten und es möglichst diplomatisch vermitteln, schließlich arbeite ich gerade nicht.

Liebe Grüße

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Das Problem beim Telefonat ist halt, dass Du nicht beweisen kannst, dass Du Deine Elternzeit vorzeitig beendet hast.

Also, Du hättest einen gesetzlichen anszauf die Zahlung, aber eben nur, wenn Du nachweislich die Elternzeit vorzeitig beendet hast.

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Ich habe den Änderungsbescheid vom Elterngeld sollte ich diesen vielleicht per Email einsenden?

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Das Elterngeld hat ja nichts mit der Elternzeit zu tun, das bringt nichts.
Gib schriftlich ab, dass du eine Elternzeit wegen neuem Mutterschutz beendest inkl. Daten. Und zwar schnellstmöglich.

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Die Höhe Des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Dem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, wenn du allerdings während der Elternzeit erneut schwanger wirst, erhältst du Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse.

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Wenn die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet wird, erhält Sie auch den Arbeitgeberanteil in der gleichen Höhe wie bei Kind 1. Nicht nur die Zahlung der Krankenkasse.

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Hast du denn zumindest eine Bescheinigung vom Arzt, über die Schwangerschaft mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins, abgegeben?

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Ja das habe ich abgegeben.