Familienzuschlag in Elternzeit, beide Landesbeamte in unterschiedl. Bundesländern

Hallo :)

aktuell beziehe ich den Familienzuschlag und Kindergeld für unsere beiden Kinder, diese sind auch bei mir mit privat versichert, weshalb das grundsätzlich so bleiben soll (zwecks Beihilfeberechtigung). Nun erwarte ich unser drittes Kind und werde daher komplett in Elternzeit gehen. Für diesen Zeitraum der Beurlaubung stellt sich uns nun die Frage, ob mein Mann den Familienzuschlag über seinen Arbeitgeber in voller Höhe erhalten kann, oder ob trotzdem ich die Bezieherin bin (er arbeitet Vollzeit, dementsprechend kommen wir auf die 100% Berechtigung für den Familienzuschlag). Wäre ich die Empfängerin habe ich gelesen, dass der Familienzuschlag vom Elterngeld abgezogen wird, stimmt das und spielt dabei eine Rolle, dass ich noch fast 400 € Krankenversicherung vom Elterngeld bezahlen muss?

Für uns macht das einen großen Unterschied, da ich die Hauptverdienerin bin und der Übergang des Familienzuschlags auf meinen Mann den Einkommensverlust etwas abmildern würde :)

Danke im Voraus für Infos!

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Da du in Elternzeit keine Bezüge erhälst, bekommst du auch keinen Familienzuschlag. Wieso sollte dieser abgezogen werden vom Elterngeld? Ich bekomme den Höchstsatz und abgezogen wird nichts, da eben auch keine Bezüge gezahlt werden.

Die PKV musst du leider tatsächlich weiterhin zahlen, ggf. zahlt dein Dienstherr auf Antrag einen Zuschuss zur PKV. Unter dem Strich meiner Meinung nach, ein echter Nachteil der PKV, da so der Höchstsatz nicht bei 1800 €, sondern so eher bei 1400 € liegt. So hat man nicht ca. 65 % Elterngeld, sondern weniger als die Hälfte zu vorher.

Für Hamburg kann ich dir sagen, dass wenn die Person, die das Kindergeld bezieht, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder zwar im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, aber derzeit keine Bezüge erhält, das andere Elternteil, dass grundsätzlich einen Anspruch auf Familienzuschlag hätte, den Familienzuschlag erhält.

Ich würde einfach die zuständige Abteilung für den Familienzuschlag bei deinem Mann anrufen, wie ihr das beantragt.

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Steht dir der Familienzuschlag während der EZ überhaupt zu?
Wenn ihr beide Anspruch auf Familienzuschlag habt, bekommt ihn tatsächlich nur derjenige, der das Kindergeld bekommt. Ihr müsstet also ggf. das Kindergeld dann auch auf deinen Mann laufen lassen.
Aber ich hab noch nicht ganz das Problem mit Vollzeit verstanden. Wenn ihr beim gleichen Dienstherrn seid, bekommt ihr normalerweise den Familienzuschlag in voller Höhe, wenn ihr gemeinsam mind. 100% arbeitet.

Bearbeitet von Yosan123
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Hallo,
folgende Konstellation bei uns: ich Landesbeamtin, Mann Bundesbeamter. Ich bin gerade in Elternzeit mit dem zweiten Kind.
Du beantragst für das dritte Kind ganz normal den Familienzuschlag bei deinem AG. An den Dienstherrn von meinem Mann haben wir ein Schreiben geschickt und um Auszahlung des Familienzuschlages gebeten, da Elternzeit von mir. Bestätigungsschreiben über die Elternzeit meines AG beigefügt. Hat so geklappt, die Zuschläge werden bei meinem Mann in voller Höhe ausgezahlt. Auf das Elterngeld von mir wird nichts angerechnet.

Ich habe vorher 70 % gearbeitet, aber 100% Zuschlag bekommen für das Kind, da der andere Elternteil ja Vollzeit im ÖD arbeitet.

Private Krankenversicherung muss weiterhin bezahlt werden.

Hoffe ich konnte deine Fragen ausreichend beantworten.

LG

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Ist dein Partner im Bereich des TVöD und du hast trotzdem 100% Zuschlag bekommen, obwohl es im TVöD garkeinen Familienzuschlag/Kinderzulage gibt? Das wundert mich, denn eigentlich kannte ich es bisher nur so, dass beide in einem TV bzw. als Beamter tätig sein müssen, wo es jeweils überhaupt eine entsprechende Zulage gibt, also dass Beschäftigte im TVöD da nicht mitzählen. Oder ist der TVöD Bund in diesem Punkt abweichend vom TVöD VKA ?

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Ich bin Landesbeamtin und mein Mann ist Bundesbeamter :). Also beide Beamte.

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Während der Elternzeit bekommst du keinen Familienzuschlag.