Abschnitte Elternzeit und Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Zusammen,

Ich bin schon länger stille Mitleserin und habe nun erstmals selbst eine Frage.

Vorab:
Wir haben bereits ein ca. 2 J. altes Kind und wünschen uns noch ein weiteres - werden aber aus verschiedenen Gründen erst ab November mit dem KiWu starten. Ursprünglich war ich im letzten Jahr schon schwanger, aber es hat leider nicht gehalten. Seit mein Sohn 1 ist arbeite ich wieder in Vollzeit.

Ich fühle mich nun seit einigen Monaten deutlich überlastet. Neben Kind und Vollzeitjob sind noch ein Hausumbau, ein baldiger Umzug und eine (ziemlich aufwendige) Weiterbildung Punkte, die meine Aufmerksamkeit fordern. Sonst bin ich eher der Typ, der alles gut auf die Reihe bekommt, aber momentan ist das nicht so. Meine selbstbestimmte Freizeit ist gefühlt bei 0 angekommen. Bin gerade krank und mein Arzt hat mir geraten den Stress zu reduzieren. Nur wo? Falls jemand noch einen Rat abseits von Arbeitsreduzierung hat, immer gern.

Nach einigem Überlegen dachte ich, dass ich ja eventuell nochmal ab November Elternzeit anmelden könnte und dann TZ in EZ mit maximal 30h (Kind vor 09/21 geboren) arbeiten könnte. Das wären dann nur noch 6h pro Tag und damit deutlich weniger als aktuell.

Jetzt endlich zur eigentlichen Frage:
Wenn wie geplant im Sommer/Herbst 2024 unser 2. Kind kommen sollte - berechnet sich der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dann aus dem Teilzeitgehalt oder aus dem Vollzeitgehalt, wenn ich die EZ entsprechend zum Mutterschutzbeginn beende?
Und kann ich die restliche Elternzeit vom Kind 1 dann noch an die von Kind 2 anhängen oder bin ich dazu dann auf die Zustimmung meines Arbeitgebers angewiesen?

Danke vorab für eure Hilfe.

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Das Mutterschaftsgeld wird anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist berechnet - also ja, es würde aus dem Teilzeitgehalt berechnet werden. Meines Wissens ist es für die Berechnung auch irrelevant, ob zum Mutterschutz die Elternzeit beendet wird, Berechnungsgrundlage sind trotzdem die vorigen drei Monate.

Die Elternzeit für ein Kind kann man bis zum achten Lebensjahr genommen werden und kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Wenn das ab November erst der zweite Abschnitt wäre, könntest du danach also einen weiteren nehmen. Aber: zwischen dem 3. und. 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen. Wie üblich bzw. einfach das für den Arbeitgeber ist, kann ich nicht einschätzen. Im Regelfall ist es für größere Arbeitgeber schwieriger das zu begründen.

Zum Stress reduzieren kann ich nichts raten, weil ich euren Alltag und eure Arbeitsaufteilung nicht kennt. Generell Frage hinterfrage ich mich in solchen Phasen immer kritisch, ob alles was ich so mache es wirklich Wert ist, meine Gesundheit zu opfern und sortiere anhand dessen meine Prioritäten. Manchmal wird was gestrichen, manchmal nur der Aufwand für irgendwas reduziert, manchmal für irgendwas Hilfe geholt. Aber das musst du für dich bewerten und kannst ggf. mit deinem Mann besprechen, was möglich ist.

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"Meines Wissens ist es für die Berechnung auch irrelevant, ob zum Mutterschutz die Elternzeit beendet wird, Berechnungsgrundlage sind trotzdem die vorigen drei Monate"

Das stimmt nicht, wenn sie die Elternzeit zum Mutterschutz beendet, bekommt sie für den Mutterschutz Geld in Höhe des Vollzeit-nettos

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Danke für den Hinweis!

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