ALG1 nach Elternzeit - Voraussetzungen erfüllt?

Hallo zusammen

ich bin Arbeitnehmerin und Mutter. Ich möchte nach einem Widereinstieg in meiner alten Anstellung gerne kündigen, da mich der Job sehr stark belastet. Zunächst habe ich vor ALG 1 beziehen, um mich beruflich anders zu orientieren.

Nun möchte ich gerne wissen, ob mir ALG 1 überhaupt zusteht und ich die Voraussetzungen dafür erfülle:

Ich bin im April 2021 in Beschäftigungsverbot gekommen. Oktober 2021 kam meine Tochter zur Welt. Seitdem bin ich bis Mai 2023 in Elternzeit gewesen und ab 2. Mai wieder arbeiten. Nun möchte ich gerne noch bis Ende des Jahres Arbeiten und ab Januar 2024 ALG 1 beziehen.

Könnt Ihr mir mitteilen, ob ich die Voraussetzungen erfülle? Und wie sieht es mit der Sperrfrist aus? Ich würde diese gerne umgehen. Tatsächlich könnte ich frühzeitig mit meiner Ärztin über Belastung am Arbeitsplatz sprechen (ist auch der Grund meiner Kündigung). Ich habe gelesen auch ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung des Arbeitgebers schützt eben nicht vor dieser Sperrfrist. Habt ihr Erfahrungen?

Ich freue mich über Ihre Antwort.

Liebe Grüße

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Erstmal ist es richtig, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrfrist führt. Kündigt der AG, kommt es darauf an, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Das Arbeitsamt kann durchaus verlangen, dass Du Widerspruch gegen die Kündigung einlegst. Aber warum sollte der AG Dich kündigen (und einen Rechtsstreit mit eventuellen Vergleichszahlungen riskieren) - Du willst ja nicht mehr.

Das mit der beruflichen Neuorientierung wird so u.U. auch nicht funktionieren. Wenn Du qualifiziert bist, in einem bestimmten Beruf zu arbeiten, wird das Jobcenter erwarten, dass Du Dich auf genau solche Stellenangebote bewirbst und Dir entsprechende Vorschläge schicken. Die Finanzierung einer Umschulung ist an bestimmte Kriterien geknüpft:
- Du kannst den erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Das fällt in den Bereich Berufsunfähigkeit und um die festzustellen, werden ein Haufen Gutachten verlangt. Ein Attest des Hausarztes reicht da nicht.
- In Deinem erlernten Job gibt es kaum bis keine Nachfrage nach Arbeitskräften.

Natürlich steht es Dir frei, Dir einen anderen Job zu suchen, in einem ganz anderen Bereich zu arbeiten. Aber das musst Du halt selber organisieren und finanzieren.

Grüsse
BiDi

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Wieso willst du noch bis Ende des Jahres dort arbeiten, wenn es dort unerträglich ist?
Sperrfrist wirst du wohl kriegen, wie du schon selber erkannt hast.
Hast du eine Betreuung für dein Kind? Stehst du dem ARbeitsmarkt definitiv zur Verfügung?
Was, wenn du sofort ne andere Stelle vermittelt bekommst? Da derzeitig jeder eine ARbeit findet, der tatsächlich eine sucht, wirst du nicht lange warten müssen, bis man dir Jobvorschläge zusendet.

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Hallo, das sind verschiedene interne Gründe, die ich hier nicht auflisten mlchte. Mein Kind ist in der Kita und ich möchte in meinem erlernten beruf nicht mehr arbeiten, sondern mich neu orientieren. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung, sondern möchte nach einer Weiterbildung suchen.

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Wie schon geschrieben. Wenn du einer Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, dann bekommst du auch kein ALG1.

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Wie ist denn dein weiterer Plan. ALG1 beziehen und wie geht es weiter? Wie finanziert du die Weiterbildung und wann findet sie statt?

Belastung alleine reicht nicht als Grund eine Weiterbildung finanziert zu bekommen. Zuerst einmal wirst du andere Stellen in deinem Bereich angeboten bekommen, sprich AG-Wechsel, bewirbst du dich nicht - Sperre.
Du musst damit rechnen in Maßnahmen des Arbeitsamts zu laden, was recht schnell passieren wird. Also monatelang Zuhause chillen wird nichts.

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Das sind doch nicht ansatzweise Antworten auf Fragen gewesen, die ich formuliert habe. Um den restlichen Kram kümmere ich mich schon. Und ich finde das mit dem "zu hause chillen" echt anmaßend. Meine Güte, wenn es um das Thema geht, hat man das Gefühl gleich belehrt zu werden über Arbeitsmoral und das deutsche Sozialleistungssystem.

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Sorry bin echt ein wenig gereizt. Wollte nicht pampig werden. Aber ich kann gersde nicht mehr und brauche etwas mehr Mitgefühl, es Ist echt ne beschissene Situation

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Da ja schon deine Ärztin mit im Boot ist, sprich bitte direkt mit dem Arbeitsamt, dass du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst. Die können dich dann beraten, wie es weiter gehen kann. Bei Kündigung aus gesundheitlichen Gründen bekommst du keine Sperre.

Alternativ ist für Umschulung aus gesundheitlichen Gründen auch die Rentenversicherung zuständig. Dafür beantragt du am Sinnvollsten eine Reha (geht zum Teil auch ambulant) und bekommst dort ein Sozialgutachten. Die erklären dir dann auch, ob die Rentenversicherung zuständig ist.

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Tatsächlich hängt da super viel vom Ermessen deines Sachbearbeiters ab. Da kommt es auch total drauf an, wie du auftrittst und wie du alles begründest. Wenn du aus "wichtigem Grund" kündigst, bekommst du keine Sperre. Ein Attest vom Arzt hilft bei der Begründung, ist aber keine automatische Garantie.

Dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst, darfst du so auf gar keinen Fall sagen, sonst besteht keine Anspruchsgrundlage. Du kannst aber durchaus argumentieren, dass eine Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern würde. Am besten suchst du schon mal heraus, welche genau und wann sie starten würde, idealerweise schon mit Platzzusage vom Anbieter. Das ist dann besonders bequem zu genehmigen. Das Amt bzw. dein Sachbearbeiter muss aber trotzdem deiner Argumentation folgen können, die sollte möglichst gut sein.

Wenn du dann ab Januar arbeitslos bist, deine Weiterbildung aber z.B. ab März losgeht und genehmigt ist, wird dich das Amt bis da hin auch vermutlich in Ruhe lassen und du musst keine Bewerbungen schreiben. Es ist aber wie gesagt eine totale Einzelfallentscheidung und auch etwas Glückssache. Ich drücke dir die Daumen :-)

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Ich habe mich damals vom AG kündigen lassen und hätte kein Sperrfrist bekommen. (hatte dann aber schon einen neuen Job)
Bei mir war es auch Überlastung, aber es war eine sehr kleine Bude. Mein ehemaliger AG musste ein Schreiben ausfüllen, dass es betriebsbedingt war.


Eine Freundin konnte ihren Job kündigen, weil dieser mit den Kinderbetreuungszeiten nicht mehr gepasst hat. Sie hat auch keine Sperre bekommen.
Sie musste eine Bestätigung vom AG einreichen, dass er auch bestimmte Arbeitszeiten bestand.

Aber wie man schon schrieb, man bekommt ja nicht ein Jahr Arbeitslosengeld und gut ist. Man muss sich bewerden, irgendwelche Trainings absolvieren... etc.pp. Keine Ahnung, ob das zu deinem Plan passt.