Bescheinigung vom KK

Hallo,

ich werde seit 13.09. in Mutterschutz gehen. Ich beziehe noch Elterngeld für mein erstes Kind, das wurde aber gestoppt, da die EGStelle Bescheinigungen vom Arbeitgeber und KK über die Höhe des Mutterschutzgeldes und AGZuschusses braucht.
Heute wurde mir bei KK gesagt, dass sie solche Bescheinigung erst nach der Geburt des zweiten Kindes ausstellen können (voraussichtlicher Geburtstermin ist 25.10). Ist es wirklich so? Bleibe ich jetzt bis dieser Zeit ohne Elterngeld für mein erstes Kind?

Und noch eine Frage - ist das rechtlich, dass es mir die Auszahlung des Elterngeldes gestoppt wurde? Ich bin noch nicht im MuSchutz, das ist noch kein Fakt.