Guten Tag, ich habe eine Vertragsverlängerung unterschrieben und danach eine Schwangerschaft festgestellt. Mein Arzt hat mir aufgrund der Tätigkeiten und meiner Gesundheit ein BV ausgeschrieben, welches noch vor der Verlängerung begonnen hat. AG ist informiert.
Ich bekam einen Brief, dass mein AG das Ende der Beschäftigung gemeldet bzw mich bei der RV etc abgemeldet hat. Das Datum des Briefes lag allerdings noch vor der Bekanntgabe der Schwangerschaft und damit auch dem ausgestellten BV.
Es kam keine erneute Anmeldung, also weiterhin bin ich „abgemeldet“ (einsehbar über meine Krankenkasse)
Nun hätte der neue Vertrag aber schon greifen müssen und ich habe Angst und Sorge um meinen Versicherungsschutz und den meiner Kinder, und auch um plötzlichen Ausfall des Gehalts und darauf folgenden Zahlungsausfällen meinerseits.
Dass ein Gespräch mit meinem AG unumgänglich sein könnte, ist mir bewusst. Möchte dort aber nicht grundlos auf der Matte stehen, falls doch alles okay ist.
Kennt sich jemand vielleicht mit so einer Lage aus, oder war in einer ähnlichen?
Kann ich noch auf eine erneute Anmeldung warten, da der neue Vertrag ja auch unterschrieben und damit gültig wäre, oder kann es sogar sein, dass er ungültig geworden ist, weil ich seit Beginn der Verlängerung im BV und damit keinen Arbeitsantritt hatte, sodass der Vertrag nicht greift?
Dieser Monat ist ja nun noch nicht weit fortgeschritten.
Ich habe bereits Kinder, die über mich versichert sind, und nun fehlt uns aktuell wohl der Versicherungsschutz…
Arbeitslos melden wäre sicher auch der falsche Weg, denn der Vertrag ist doch nun mal unterschrieben…
Bin sehr ratlos und hoffe auf hilfreiche Ratschläge.
Beschäftigungsverhältnis abgemeldet trotz Verlängerung?
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Das musst du mit deinem Arbeitgeber kläre.
Hier kann dir da vorerst niemand weiterhelfen, weil keiner weiß, was dein Arbeitgeber gemacht hat. Ruf da so schnell wie möglich an und kläre die Situation.
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Das hab ich nun, warte noch auf Rückruf. Ich hoffe so sehr, dass da ein Irrtum vorliegt und ich weiterhin versichert sein kann.
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Also wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist die Lage rechtlich eindeutig klar. Dein Arbeitgeber muss dich definitiv wieder anmelden und du bekommst im BV dein Gehalt.