Elternzeit 1 Jahr als Vater + Finanzfrage

Guten Abend,

wie ist es eigentlich als Vater, darf ich auch 1 Jahr in Elternzeit ?

Falls ja noch ein Nebenjob ausüben ?

Was ich gefunden habe sind 65% vom NETTO LOHN und Nebenjob darf es ein 32 Stunden Job sein ?

Falls ja, wie sieht es danach aus ? Lese oft von Kündigungen, wird man dann vom Arbeitgeber gekündigt ? Arbeite als Maschinenbediener in einer guten Firma, oder kommt man nach einem Jahr als wenn nichts wäre. Kann man in jedem Betrieb 1 Jahr Elternzeit nehmen ? Meine Arbeitskollege haben alle nur 2 Monate genommen, einer meinte das man wohl 1 Jahr nicht überall bekommt. Wäre schon schön 1 Jahr für das Neugeborene da zusein ohne Arbeit/Stress…

Und meine letzte frage wäre, ob es wirklich vom Netto lohn abhängt ? Konnte auch nichts finden wie zb die letzten 6 Abrechnungen, mich würde interessieren ob ich nicht jetzt zb in die Nachschicht gehe und somit mehr Geld für die Familie zusammen legen kann und dann bei der Elternzeit auch nochmal mehr verdiene als jetzt oder wie lange muss der Lohn den man dann zusteht zurückliegen ?

Ich bedanke mich fürs lesen und hoffe auf eine Antwort die mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

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Es heißt Elternzeit. Nicht Mutterzeit! Oder Vaterzeit.
Also ja. Es geht für beide Elternteile. Egal ob Mann Mann, Frau Frau, oder Mann Frau.
Da gilt auch für Elterngeld

Elterngeld bekommst du 65-67% des netto.
Maximal 1800€
Das geht ein Jahr.
Du kannst auch dazu verdienen.

Man beantragt sowas auch nicht beim Arbeitgeber sondern sagt einfach/ meldet Schriftlich an, dass man ab dann und dann weg ist.
Das ist ein Rechtsanspruch

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Hallo, ein Elternteil allein, bekommt für 12 Monate Elterngeld gezahlt. Egal, ob Männlein oder Weiblein. Zusammen bekommt man 14 Monate Elterngeld (z.b. 12 Monate Mutter und 2 Monate Vater oder umgedreht). Jeder Elternteil hat 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit! Es werden jedoch höchstens nur 14 Monate gezahlt (siehe oben). Es gibt noch die Möglichkeit, dass Geld zu splitten. Sprich man kann auch die 12 bzw. 14 Monate Elterngeld auf 3 Jahre verteilen, das heißt das die Gesamitsumme von einem Jahr/14 Monate auf 3 Jahre aufgeteilt werden kann. Man kann auch die 14 Monate so aufteilen, dass 7 Monate der Papa und 7 Monate die Mutter in Elternzeit geht.
Wie das mit Elternteilzeit ist, weiß ich nicht. Weiß nicht wieviele Stunden man da arbeiten gehen darf bzw. wieviel Geld man zusätzlich verdienen darf.

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Am besten mal an eine der offiziellen Beratungsstellen wenden, die meisten Gemeinden/Städten haben sowas. Da kann man alle Eventualitäten mal besprechen.

Grundsätzlich steht in Deutschland jedem Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu. Die kann dein Arbeitgeber dir nur in wenigen Ausnahmefällen verwehren. Wichtig ist nur: Alle Auszeiten in den ersten 2 Lebensjahren müssen gemeinsam "beantragt" werden.

Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Basis-Eterngeld gibt es für beide Elternteile zusammen maximal für 14 Monate. Wie die zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden ist euch überlassen, daher kommen aber die klassischen 2 Monate bei den Vätern, weil es nur 14 Monate Elterngeld gibt, wenn jedes Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht.

Bekommt man Basis-Elterngeld macht ein Nebenjob eigentlich keinen Sinn, weil jeder Verdienst angerechnet wird. Es gibt aber Elterngeld Plus, d.h. aus einem Monat Basis-Elterngeld werden 2 Monate Elterngeld Plus. Da bekommt man die Hälfte des Elterngeldes, kann aber etwas dazu verdienen. Hier muss man aber genau schauen, wie viel man dazu verdient, damit am Ende nicht das Elterngeld gekürzt wird.

Es ist also ein bisschen komplizierter und eine Beratung macht total viel Sinn, wenn man nicht die klassische Frau 12 Monate und Mann 2 Monate Variante wählt. Bei dem Zuschlägen bin ich mir nämlich auch nicht sicher, wie es da aussieht.

Aber ja, es ist unfassbar viel Wert, wenn auch der Papa das erste Babyjahr mit mehr Zeit miterleben kann, wenn man es finanziell stemmen kann. Bei unserem zweiten Kind, wird der Papa auch wieder im ersten Jahr deutlich die Arbeitszeit reduzieren.

Bearbeitet von Jolana
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Zum Thema Elterngeld wurde ja bereits alles gesagt. Als Grundlage zur Berechnung werden die letzten 12 Kalendermonate rangezogen.

Nach einer Elternzeit kannst du selbstverständlich gekündigt werden. Den Schutz hat man nur währenddessen.

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So einfach wird man in Deutschland nicht gekündigt. Dazu muss es schon triftige Gründe geben.

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Wenn dich jemand loswerden will, dann kann er dich aus loswerden.
Es wäre naiv zu denken, dass das nicht passiert.

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Erstmal musst du zwischen Elternzeit und Elterngeld trennen.
Elternzeit kann jedes Elternteil für max. drei Jahre bis zum 7. Geburtstag des Kindes nehmen.

Davon zu unterscheiden ist das Elterngeld. Das kann man für 12 Monate beziehen bzw. für 14, wenn beide Eltern mind. 2 Monate nehmen.
Daher kommt es auch, dass Väter eben nur zwei Monate nehmen, die Frau den Rest, um das Maximum zu erhalten.
Elterngeld ist 65% deines durchschnittlichen Gehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt. Da musst du die entsprechenden Gehaltsnachweise bei der Elterngeldstelle vorlegen.

Du kannst max. 32 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Wenn du das bei einem anderen Arbeitgeber als deinem eigenen machen möchtest, brauchst du in der Regel aber die Zustimmung des Arbeitgebers.

Innerhalb der Elternzeit besteht Kündigungsschutz und danach kehrst du bestenfalls in deine alte Position zurück.
Wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht, dee Arbeitgeber muss dir aber eine vergleichbare, deinen Qualifikationen entsprechende Stelle zur Verfügung stellen.

Bearbeitet von nina2805
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Geht's dir um Elternzeit oder um Elterngeld. Die Eltern bekommen gemeinsam 14 Monate Basis-Elterngeld (-Mutterschutz, der wird anders abgerechnet), wobei die einzelne Person maximal 12 Monate Elterngeld bekommen kann. Wenn du 12 Monate Elterngeld beziehen willst, bekommt der andere Elternteil nach 2 Monaten bzw. nach dem Mutterschutz kein Elterngeld mehr.

Und ja, wenn du keine Einnahmen aus einer Selbständigkeit hast, zählen die Einnahmen in den 12 Monaten vor der Geburt. Wenn du jetzt mehr verdienst, erhöht sich dadurch anteilig das Elterngeld.

Die genauen Zahlen und auch die verschiedenen Möglichkeiten des Elterngeldbezugs sind ziemlich komplex, da solltest du dich vielleicht individuell bei einer Beratungsstelle beraten lassen, bevor ihr eine Entscheidung trefft.

"Wäre schon schön 1 Jahr für das Neugeborene da zusein ohne Arbeit/Stress…"
😅 Ohne Erwerbsarbeit vielleicht, aber alleine ein Baby zu betreuen kann auch mal ziemlich viel Arbeit/Stress bedeuten

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Soweit wurde ja schon alles gesagt, was jedoch nicht mit in die Berechnung vom Elterngeld mit rein gezählt wird sind die Zuschläge zB. für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage. Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Auch wenn man in der Elternzeit auf Teilzeit arbeitet werden die Zuschläge nicht mit angerechnet.

Bearbeitet von JuleH.
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Zu Elternzeit würde ja schon viel geschrieben.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber Nachtzuschläge oder andere Zuschläge werden nicht zum Elterngeld angerechnet. Da musst du dich auch noch mal Informieren

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Elternzeit teilt man mit, der AG darf sie nicht verwehren. In der Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und wenn man zurück kommt, ist alles wieder so wie vorher :)

Elterngeld ist etwas anderes, da hat man nicht so viel Anspruch wie Elternzeit. Da musst du schauen, wie du dich mit deiner Frau aufteilst. Aber 65% des Nettolohns stimmt. Ich meine, Zuschläge werden nur bedingt berücksichtigt.

Während der EZ darf man bis zu 32 Stunden arbeiten, das hat aber natürlich Auswirkungen aufs Elterngeld 😊