Späte Elternzeit

Hallo,
Mein Mann und ich überlegen jeweils, nächstes Jahr nochmal Elternzeit zu nehmen. Ich habe noch 6 Monate übrig, mein Mann noch über 2 Jahre. Kind ist noch unter 8.
Ich selbst würde gerne ca 3 Monate meine Stunden reduzieren (von ca 26 auf ca 13). Ich könnte das auch ohne Elternzeit anzumelden jederzeit machen. Wäre bezüglich Rente aber ein Nachteil?

Mein Mann würde gerne nur für einen Monat die Stunden reduzieren.
Geht das? Ich habe minimum 2 Monate im Kopf - diese hatte er nach der Geburt.

Wir haben beide andere Arbeitgeber als bei den damals angemeldeten Elternzeiten.
Ich weiß gar nicht, ob sie rechtlich nein sagen dürften, haben aber auch so kein Problem damit.

Danke für eure Hilfe 😊

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Das kommt darauf an, wie viele EZ-Abschnitte ihr jeweils schon hattet. Einen dritten Abschnitt kann der AG betriebsbedingt verwehren einen zweiten jedoch nicht.
Auf Verlangen des neuen AG ist ein Nachweis vorzulegen, wie viel EZ ihr schon bei den alten AGs hattet.

Ja, dein Mann kann auch nur einen Monat EZ nehmen und in der Zeit TZ in EZ arbeiten. Die mind. 2 Monate beziehen sich aufs EG, das gibt es natürlich nicht mehr.

Also insgesamt geht das alles, die Anmeldefrist ist natürlich einzuhalten. Das sind 13 Wochen, wenn das Kind älter als 3 ist.

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Prima danke.

Bei mir ist es zwar der 3. Abschnitt, mein AG hat aber nichts dagegen.

Dann freuen wir uns auf 2024 😊

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Freut mich! Wir stecken gerade in einer ähnlichen Situation und werden auch nochmal EZ nehmen im Einschulungsjahr.

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Du. Solltest bedenken, dass der AG bei Teilzeit in Elternzeit 13 Wochenstunden ablehnen kann. (Alles unter 15 eben).

Es wäre sehr von Nachteil für dich, wenn du die Stunden ohne Elternzeit reduzierst, da du dann nicht beitragsfrei versichert wärst.

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Wenn man Stunden reduziert (egal ob in EZ oder nicht) ist man ja trotzdem sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Daher zahlt man ja KK-Beträge und muss nicht beitragsfrei versichert sein. Sie reduziert ja nicht kur auf Minijob-Niveau.

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Naja, 13 Stunden kann durchaus Minijob sein.

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Bei uns war die Situation etwas anders. Wir haben beide nie Elternzeit beantragt, sondern immer VZ gearbeitet. Als Kind 5 war, dann jeweils 6 Monate ohne Arbeit, also auch ohne Gehalt. Das mussten wir (weil Ü3) 13 Wochen vorher anmelden. Ablehnen konnte da niemand was weil erste EZ. Wo der Zusammenhang mit Rente ist weiß ich nicht.
Elternzeit darfst du theoretisch auch vor einen Tag anmelden oder 3 Monate und 2 Tage oder so, die 2-Monats-Saxhe gilt nur bei Elterngeld, das ist was anderes und werde ihr nicht mehr bekommen. Anderer AG ist kein Problem.

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Danke.
Ja, mit der Rente hatte ich mir so gedacht.
Nur bei der Zeitspanne war ich mir gar nicht mehr sicher.
Aber das ist ja dann wirklich optimal für uns 😊👋