Elterngeldbezug bei selbstständigem Kleingewerbe

Hallo, hat jemand von euch Erfahrung, wie es mit dem Elterngeldbezug bei einem selbstständigen Kleingewerbe aussieht? Wird einem da alles angerechnet und komplett vom Elterngeld abgezogen? Man hat ja monatlich unterschiedliche Einküfte, wie wird das gehandhabt? Und macht es da einen Unterschied ob man Elterngeld oder Elterngeld Plus wählt?
Danke euch. Liebe Grüße

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Soweit ich weiß, wird alles angerechnet, wenn die Zahlung (also der Geldeingang) in den Zeitraum des Elterngeldes fällt. Falls du nicht kurzfristig auf das Geld angewiesen bist und die Möglichkeit hast, deine Geldeingänge zu steuern (bsp. durch Verschiebung der Rechnungsstellung), dann kannst du Abzüge vermeiden.

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Das stimmt so nicht ganz! Wenn du nachweisen kannst, dass die Tätigkeit z.b. im September war, du aber das Geld erst im Oktober bekommst, während des elterngeld bezogen, wird trotzdem nichts abgezogen.
Das geht aber nur, wenn man z.b. durch kurszeiten oder so nachweisen kannst, dass die arbeit im September erbracht wurde.
(Ist schon spät , bin mir nicht sicher, ob ich es verständlich erkläre)

Bearbeitet von iorana
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Bei meinem Mann ist es so, dass aus den Einkünften des "Anrechnungsjahres", normalerweise das letzte Jahr, ein Jahresmittel gemacht wurde. Das wird quasi als Gehalt zugrunde gelegt, mit dem Wert wurde das elterngeld berechnet.
Er bezieht jetzt gerade elterngeld plus. Da darf er dann eben einen bestimmten Satz dazu verdiene, beim vollen elterngeld darf er das nicht und ja, alles was du erwirtschaftest wird angerechnet.
LG, iorana