Elterngeld-Trick 2. Kind 19 Monate Unterschied

Hallo zusammen,

wir haben im Januar 2023 ein Kind bekommen. Elterngeld erhalte ich bis Ende Februar 2025. Anschließend möchte ich gerne ein Kleingewerbe anmelden.
Vor der Geburt war ich im Angestellten-Verhältnis.

Nun war die Überlegung ob wir mit Kind Nummer 2 loslegen. Wenn es allerdings schnell gehen würde, könnte es im Juli 2024 zur Welt kommen.

Könnte hier der Elterngeld-Trick angewendet werden?
Ich lese im Netz nur etwas mit 2 Jahreswechseln, was bei uns ja nicht der Fall wäre.

Danke vorab

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Dieser 'Trick' funktioniert auf keinen Fall, wenn Du das Kleingewerbe erst nach der Geburt des zweiten Kindes anmeldest. Höchstens für's dritte Kind...

Grüsse
BiDi

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Wieso verbreitest du hier Unwahrheiten? In dem Fall der TE würde es tatsächlich funktionieren.

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Schau bitte auf die Uhrzeiten der Beitragsverfassung, bevor Du andere der Lüge bezichtigst. Als ich meinen Beitrag schrieb, hatte die TE ihren Tippfehler noch nicht korrigiert.

Grüsse
BiDi

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Sorry, das war ein Tipfehler.
Elterngeld bis Februar 2024 - nicht 2025

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Mmh, würde es nicht mehr Sinn machen die 3 Monate dann vollzeit zurück in deinen Job zu gehen. 🤔 Dann Mutterschutz und Elterngeld?
Als selbstständige hast du ja keinen Mutterschutz und ich glaub auch keine Familienversichering, oder?

Ich könnte mir vorstellen, dass deine Konstellation so "ungünstig" gewählt ist, dass tatsächlich geprüft wird ob du was verdienst mit deinem Kleingewerbe oder ob du nur "Leistungen erschleichen" willst.
Kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an.
Mein Mann ist teilzeitselbstständig. Und durch glückliche Konstellation ist er gerade in Elternzeit und kann 2018 als "Einnahmejahr" fürs elterngeld zugrunde legen.
Also gehen tut das theoretisch schon, ob es praktisch auch so einfach ist keine Ahnung.

LG, iorana

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3 Monate vollzeit arbeiten gehen ist keine Option da KiTa Plätze für Kinder U2 hier sehr sehr schwer zu bekommen sind und gleich ab Geburt ein Platz beantragt werden müsste.

Soweit ich weiß bleibt die Familienversicherung bestehen, da ich mich noch in Elternzeit befinden werde und das Kleingewerbe nur als Nebentätigkeit läuft.

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Es gibt einen Anspruch auf Betreuung ab dem 1. vollendetem Lebensjahr. Hast du denn überhaupt versucht einen Platz zu bekommen?

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Nach meinem Verständnis des 'Tricks' könnte das mit Kleingewerbeanmeldung 2024 klappen. Durch das Nebengewerbe darfst Du den Bemessungszeitraum auf 2023 setzen, wo der Ausklammerungsbestand 'Elterngeld' zieht. Ergo rutscht der Bemessungszeitraum auf 2022.

Allerdings solltest Du mit dem Kleingewerbe tatsächlich Ausgaben und / oder Einnahmen erzielen. Das muss nicht viel sein, aber doch soviel, dass das Finanzamt Dir bei der Prüfung der Einnahmenüberschussrechnung für 2024 das Kleingewerbe glaubt. Falls nicht, wird die Elterngeldstelle das erfahren und Dir blüht u.U. eine saftige Rückzahlung.

Grüsse
BiDi

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Danke BiDi.
Da ich gerne tatsächlich etwas dazu verdienen möchte gibt es dann auch Einnahmen und Ausgaben

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? Dachte immer man bekommt Kinder aus anderen Gründen. Omg

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Es geht ja nicht darum, dass wir deswegen ein Kind möchten...

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<Ironie on>Nein, es geht allen Elterngeldbeziehern einzig und alleine darum, sich am Elterngeld dumm und dusselig zu verdienen. Ist ja auch ganz einfach, wenn man nie und nimmer mehr als 65% der Einnahmen generiert, die man ohne Kinder hätte.<Ironie off>

Grüsse
BiDi

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Denk dran, dass es bei einem Gewerbe nicht mit der Gewerbeanmeldung getan ist.
Vorher muss geprüft werden, ob du dort wo du es anmelden möchtest überhaupt eins führen darfst.
Dann die ganzen rechtlichen Sachen, IHK/HWK, Versicherungen, Steuern, und spezifische Sachen die auf die Tätigkeiten drauf ankommen.
Viele gehen da glaube ich zu blauäugig an die Sache..

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Danke, mir ist durchaus bewusst auf was ich mich einlasse und von Gewerbeanmeldung, Rechtstexte, Steuererklärung, ... einiges auf mich zu kommt.

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Wollte es nur erwähnt haben, denn vielen ist das nicht bewusst und dann wird das Gewerbe angemeldet und noch die steuerliche Erfassung gemacht und das wars dann leider auch schon.

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Hallo, ja, das klappt.
Ich hatte das unwissentlich bei Kind 3. die erste Berechnung des elterngeldes ist katastrophal ausgefallen (ich hätte 1500€ Elterngeld bekommen, aufgrund meines Kleingewerbe hieß es plötzlich nur 600€). Nachdem ich mich zum Thema eingelesen hatte wurde ein Haken mehr gesetzt inkl Antrag und ich bekam plötzlich den Höchstsatz.