Es geht eigendllich nur um die "Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld "
Um genau zu sein betrifft meine Frage die 2 Seite (Ich hänge mal ein Foto mit an)
Ich gehe in Elternzeit für 12 Monate und gehe nicht in der Elternzeit arbeiten.
Muss die 2 Seite vom AG nur ausgefüllt werden, wenn ich im Elterngeldbezug in Teilzeit arbeiten gehen würde? Oder muss die auch ausgefüllt werden wenn ich nicht in Elternzeit arbeiten gehe? Zwecks berechnung bei der Elterngeldstelle!
Dem Elterngeldantrag füge ich meine letzten 12 Verdienstbescheinigungen in Kopie mit! Ist das richtig?
Ich danke für Antwort schon mal im voraus!
LG Michelle